in der ich mich über die kommunistischen Machenschaften beschwerte. Hier kann man gut erkennen, dass auch die CDU neben der SPD und auch die CSU für normale Bürger niocht mehr wählbar sind. Meine meinung: Es fehlt leider der notwendige Sachverstand. Aus der Abtwort ein Auszug: vielen Dank für Ihre Email vom 14.02.2009 an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in deren Auftrag ich Ihnen gerne antworte.
Die Bundesregierung hat angesichts der anhaltenden Finanzkrise am 18. Februar 2009 umfangreiche Nachbesserungen des Banken-Rettungsschirms vom Oktober beschlossen. Zentrale Neuerung ist – wie Sie richtigerweise bemerken - die Möglichkeit zur vorübergehenden Verstaatlichung angeschlagener Banken, notfalls auch durch eine Enteignung der Aktionäre. Das Gesetz soll möglichst am 3. April den Bundesrat passieren und könnte kurz danach in Kraft treten. Eine Enteignung ist aber nur möglich, wenn eine Bank unverzichtbar für das Funktionieren des Finanzmarktes ist und sich der Staat auf keinem anderen Weg die Kontrolle sichern konnte. Der Enteignungsbeschluss der Regierung muss bis zum 30. Juni getroffen werden, die anschließende Verordnung des Finanzministeriums spätestens bis zum 31. Oktober vorliegen. Das Grundgesetz schreibt eine Entschädigung vor. Sie bemisst ich in der Regel am durchschnittlichen Börsenkurs in den zwei Wochen vor dem Regierungsbeschluss. Ist die Bank nachhaltig stabilisiert, privatisiert der Bund die Anteile wieder. Dabei erhalten die zuvor enteigneten Aktionäre ein Vorkaufsrecht. Gegen die Rechtsverordnung können die Betroffenen vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.
Bundesregierung und Bundestag sind sich einig, dass die Hypo Real Estate nicht in die Insolvenz gehen darf. Das Geschäftsmodell der HRE, langfristige Finanzierungen über kurzfristige Kredite zu refinanzieren, geht aber wegen der Finanzkrise nicht mehr auf. Daher müssen wir handeln.
Zudem darf ich darauf hinweisen, dass das Bundeskabinett am 18.02.2009 einen Gesetzentwurf beschlossen hat , mit dem die Rechte der Anleger generell gestärkt werden. Dazu hat sich die Verbraucherschutzbeauftragte unserer Fraktion, Frau Julia Klöckner MdB, in einer Presseerklärung geäußert. Diese füge ich Ihnen als PDF-Datei in der Anlage bei. Wie Sie dieser entnehmen können, sollen weiterreichende Maßnahmen zum Schutz der Anleger folgen. Das eben erwähnte Gesetz bedarf übrigens nicht der Zustimmung des Bundesrates und das parlamentarische Verfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.
Ich hoffe sehr, dass diese Nachricht Sie wieder etwas optimistischer in die Zukunft blicken lässt.
--------------------------------------------- Welche Ignoranz aus diesem Schreiben hervorguckt, ist doch nicht zu fassen. Ich schrieb auch nichts von einer vorübergehenden Enteignung. Sondern beschwerte mich über die kommunistische vorgehensweise.
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