Vielen Dank flipp für das Einkopieren der Passage aus der Einladung zur HV. Wie ich bereits geschrieben hatte, wird es im Falle einer Zusammenlegung im Verhältnis 6:1 statt 49 Mio Aktien dann 8 Mio Aktien geben, auch diese jeweils zu 1 EUR NENNWERT. Dieser formale, das Grundkapital der Gesellschaft ausmachende NENNWERT hat jedoch nichts mit der Bewertung des Unternehmens und der einzelnen Aktie am Kapitalmarkt zu tun (das ist die sog. Marktkapitalisierung). Dieser Wert bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage am Kapitalmarkt, und nicht durch bilanzielle Maßnahmen der Gesellschaft. Nach rechtlichem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung - Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister - wird die depotführende Bank daher 6 alte Singulus Aktien ausbuchen und die eine neue Aktie (Nennwert 1 EUR) zum Marktwert der bisherigen 6 zusammen wieder einbuchen. Wertmäßig passiert also überhaupt nichts im Depot. Deine Ängste und Besorgnis, dass Aktionäre durch diese Maßnahme etwas verlieren könnte, sind also völlig unbegründet und dies haben Dir heute ja auch viele Teilnehmer aus eigener Erfahrung (medigene, Wilex, CoBa, etc.) bestätigt. Vereinfacht heißt diese Maßnahme übrigens, da kein Geld an die Aktionäre zurückgezahlt wird - es also keine Gläubigerbenachteiligung gibt - und daher die Herabsetzung einfach durch Einzug der überzähligen Aktien und Umbuchung im bilanziellem Eigenkapital (Verringerung von Eigenkapital und Bilanzverlust um den gleichen Betrag, d.h. auch das Eigenkapital bleibt unverändert) erfolgen kann. Ich hoffe, dass Dir die rechtlichen Zusammenhänge jetzt etwas klarer sind ... wenn nein, schau einfach noch einmal auf der Singulus Homepage nach, da ist es auch erläutert, insbesondere dass man gerade einen höheren Aktienwert erreichen möchte. Angenehmer Nebeneffekt ist, dass Singulus dann auch kein Pennystock mehr ist. Welcher Wert genau, hängt vom Umtauschverhältnis und Vortagskurs ab. Bei 6:1 und 1 EUR Vortagskurs wären dies dann aber die von mir berechneten 6 EUR (siehe mein Posting #6290 vom 26.04). |