Sehr wichtig und interessant! HV-Bekanntmachung: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Herr Gert Purkert - Vorsitzender des Aufsichtsrats - hat sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 niedergelegt. Seine reguläre Amtszeit hätte mit Ablauf der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Es ist deshalb eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus insgesamt neun Mitgliedern - davon sechs von der Hauptversammlung zu wählende Anteilseignervertreter und drei Arbeitnehmervertreter - zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor, Herrn Uwe Bergheim, wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland, selbständiger Unternehmensberater, mit Wirkung ab Beendigung der für den 3. Mai 2018 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Uwe Bergheim ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK): Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Uwe Bergheim und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihren Konzernunternehmen, den Organen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und sonstigen wesentlich an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 DCGK empfohlen wird. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats stimmen darin überein, dass in der Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 3. Mai 2018 vorgeschlagen werden soll, Herrn Uwe Bergheim zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Weitere Informationen zum vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus insgesamt neun Mitgliedern - davon sechs von der Hauptversammlung zu wählende Anteilseignervertreter und drei Arbeitnehmervertreter - zusammen. Aus Kosten- und Effizienzgründen erscheint ein insgesamt mit sechs Mitgliedern besetzter Aufsichtsrat für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft ausreichend. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder soll daher von insgesamt neun auf insgesamt sechs verringert werden, wobei davon gemäß Drittelbeteiligungsgesetz weiterhin ein Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zu bestehen hat. Das Mandat der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet turnusgemäß mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Eine Verkleinerung des Aufsichtsrats während der noch laufenden Amtsperiode würde in unzulässiger Weise in die Rechtsposition der derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats eingreifen. Deshalb soll der Hauptversammlung eine Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden, die für den Zeitraum nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, eine auf sechs reduzierte Mitgliederzahl des Aufsichtsrats vorsieht
Wo wohnt der neue Vorsitzende des auf sechs Mitglieder verkleinerte Aufsichtsrat? Wo ist der ehem. CEO und aktuelle stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzende bei Teekanne aktuell tätig?
Düsseldorf? Zweimal Düsseldorf ein Zufall? |