Nebenbei: Eine Risikolebensversicherung bzw. ein LV-Altvertrag mag ja durchaus noch Sinn ergeben, aber für die Zukunft kannst Du Dich ja mal mit §314 VAG (ehemals §89 VAG) auseinandersetzen.
Mein Vertrag läuft seit 1986. Ist ein klassischer Altvertrag.
So wie ich es sehe, sind die von dir genannten Normen eigentlich eher dann anzuwenden, wenn ein Versicherungsunternehmen auf dem letzten Loch pfeift. Es wird auch ausdrücklich die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit des Versicherers als Kriterium genannt, also DER klassische Grund um normalerweise ein Insolvenzverfahren über ein Unternehmen zu eröffnen.
Das hat es bei der Allianz in der Form noch nie gegeben. Der Versicherungsmarkt mag eng und heiß umkämpft sein, aber die Allianz gehört immer noch zur Creme de la Creme der deutschen Versicherer.
Wundert mich ehrlich gesagt, dass du zumindest im Fall der Allianz so einen Paragrafen heranziehst.
Sieht bei den ganzen Direktversicherer-Butzen vielleicht anders aus deren Kapitaldecke mit der heißen Nadel gestrickt ist. Aber bis über der Allianz der Pleitegeier kreist, da muss schon einiges passieren.
Da jetzt langsam aber sicher die Zinsen auch wieder steigen, werden auch die (großen) Versicherer es wieder leichter haben, solide Gewinne zu erwirtschaften.
Kursmässig bei der Allianz halt im Moment ein bisschen enttäuschend. Die Shorties versuchen halt trotz allem immer wieder, die Aktie unter die 170 zu drücken. Das dürfte quasi momentan das zentrale Etappenziel für sie sein.
Wenn aber die Panik an den Märkten endlich mal wieder einen Ganz zurück geschaltet wird, dann könnten die Shorties auch schneller wieder aus dem Markt fliegen als sie gucken können. Fundamental sind jedenfalls deutlich mehr als 180 Euro gerechtfertigt.
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