Für mich sind die CVA´s mit der Gläubigerzustimmung und der Unterschrift des Supervisors, Herrn Edel, in Kraft. Ihre Umsetzung wurde durch die Anfechtung der LSW ausgesetzt. Alles andere klärt das Gericht. Der Begriff „Implementation“ bedeutet nach meiner Lesart "Ausführung/Umsetzung" und wurde auch in der SH-Meldung vom 10.01.2019 verwendet: „In accordance with the terms of the SEAG CVA, implementation of the SEAG CVA will not occur until the challenge to the SEAG CVA has been resolved.“ „The relevant terms of the SEAG CVA and the SFHG CVA, including the interim moratoria, continue to apply.“ Der Supervisor erkennt mit seiner Unterschrift die Abstimmungsergebnisse der Gläubigerabstimmungen an und dokumentiert damit auch die Zuständigkeit. Hier setzt der LSW Einspruch an.
Das ist nur meine Lesart und ich nehme es niemanden übel, wenn er eine andere Sichtweise vertritt.
Es ist schön, dass man solche Diskussionen hier im Forum in der Sache hart aber ohne persönliche Anfeindungen führen kann.
Vielen Dank dafür! |