Ich warte immer noch auf Antworten zu meine Anfragen bei anderen chinesischen Finanzdienstleistern, ob eine Datenschutzvereinbarung so formuliert werden kann, dass diese Vollmacht sich nur auf die an der Durchführung des Vertrages (Versicherung, Finanzierung) beteiligten Personen, Unternehmensteile und Unternehmen beschränkt. Dann wäre es für Cango mEn sehr simpel, sich über Zugriffsrechte auf den Clouds hinreichend vor regulatorischen Risiken zu schützen. Offenbar habe ich mir (als DSGVO-Geschädigter) da mehr Gedanken gemacht als die Leute von den IR-Abteilungen, leider haben die auch keine Informationen von den Operatoren. Des weiteren habe ich Antworten erhalten, dass die DS-Verordnung noch im Begriff ist zu werden. Ich denke, dass kann aber auch sein, dass die Betroffenen noch im Begriff sind zu verstehen.
Jedenfalls hat Cango den Vorteil, dass sie nicht Gefahr laufen, dass man Ihnen eine App abstellt. Analysten anderer Fintechs sehen zwar auch Risiken aber keine so großen Schwierigkeiten. Bei denen gibt es auch schon wieder Kaufempfehlungen für Kreditvermittler.
Übrigens war am 15.03. der bisherige Konsolidierungstiefstand für die B2C dieser Branche, und die sind schon wieder um einiges nach oben weggekommen, da eilt Cango als B2B doch schon deutlich hinterher.
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