@Marketcrash: Wäre schön, wenn Du für Deine Behauptung auch nur den Ansatz einer Argumentation oder eines Belegs beibringen würdest. Eine Insolvenz der CoBa scheidet aus, da sie systemrelevant ist. Aber auch eine Verstaatlichung der CoBa ist absolut unwahrscheinlich:
1.) Sie ist nicht gewollt; der Bund will nur einsteigen, wenn die CoBa die Kapitallücke von ehemals 5,3 Mrd. Euro (seit 12.12.11: 4,6 Mrd. Euro) nicht aus eigener Kraft schließen kann. Und auch für diesen Fall rechnet er lediglich mit einer "Aktienmehrheit" (also >50%+1Aktie), nicht mit einer Vollübernahme. Die CoBa selbst geht davon aus, die Lücke aus eigener Kraft schließen zu können. Diese Woche hat sie einen ersten Anfang gemacht, als sie durch Wandlung von Hybridkapital die Lücke um 700 Mio. verringert hat. Dazu kommt, dass die Banken ihre toxischen Anleihen nun in eine Bad Bank auslagern dürfen, was zu einem weiteren Schrumpfen wenn nicht Verschwinden der Kapitallücke führen wird.
http://www.n-tv.de/wirtschaft/...-die-Commerzbank-article4925281.html
http://www.finanznachrichten.de/...hne-staatshilfe-schliessen-016.htm
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...ert-Kapitalluecke-1520762
http://www.focus.de/finanzen/banken/...startklar-sein_aid_692776.html
2.) Selbst wenn der Staat die CoBa voll übernehmen wollte, würde dies kaum gelingen:
Eine hoheitliche Enteignung dürfte ausscheiden. Sie wäre nach Art. 14 GG nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nur gegen angemessene Entschädigung der Altaktionäre möglich. Das öffentliche Wohl besteht gewöhnlich darin, dass der enteignete Gegenstand zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird (Lehrbuchbeispiel: Grundstücke für Straßen- oder Flughafenbau). Mit der Enteignung eines Gegenstands, weil angeblich dessen Untergang drohe und seine Erhaltung im Interesse des öffentlichen Wohls geboten wäre, würde man - vorsichtig ausgedrückt - juristisches Neuland betreten.
Damit bliebe nur der aktienrechtliche Weg über einen Squeeze-Out. So wie bei der Hypo Real Estate damals. Dazu müsste der Staat 90% der Aktien erwerben. Hierzu müsste er nicht nur die Aktien sämtlicher Kleinaktionäre einsammeln (25%+62%=87%), sondern auch die so namhafter Geldhäuser wie Allianz, Generali, UBS usw. Ob das gelingt, scheint mir - ebenfalls vorsichtig ausgedrückt - nicht gesichert. Selbst bei erfolgreichem Squeeze-Out wäre der Staat keineswegs frei, wieviel Abfindung er den rausgedrängten Altaktionären zahlt. Die Erwägung, dass es schön sei, weniger zu zahlen und dafür mehr Geld zu behalten, wäre insofern unerheblich. Entscheidend ist der tatsächliche Wert der Aktien. Und der ist ggf. auch gerichtlich voll überprüfbar. Als die Telekom die Altaktionäre von T-Online abgefunden hat (damals mit eigenen Aktien) musste sie ihr Angebot auf gerichtliche Weisung nachbessern.