Es ist halt eine interessante Frage, inwiefern und ob das Kibaran betrifft. Es wird anscheinend zwischen einer "Mining Licence", einer "Special Mining Licence" sowie einer "Retention Licence" unterschieden. (Quelle hierfür ist eine Ann. der Firma Indiana Resources (IDA) über ASX vom 10.07.2017)
IDA hat heute zu dieser Thematik eine Ann. veröffentlicht, die sind betroffen, da Inhaber einer "Retention Licence". Kibaran hat betreffend ihrer eigenen Licence immer von einer "Mining Licence" geschrieben. Von daher gehe ich davon aus, dass dies uns nicht betrifft. Aber auch das ist sicherlich, wie oben schon einmal geschrieben eine Frage für Anwälte ... und Anwalt bin ich nicht ;-)
Was soll man von der heutigen News halten? Interessant finde ich, dass Phase 1 aus bestehendem Kapital finanziert werden soll. Optimismus bezüglich einer zügigen Finanzierung nach Klärung der Rechtslage? Phase 2 soll laut Planungen von KNL immer noch in Tansania aufgebaut werden. Finde ich tendenziell positiv, da man wohl kaum mit Tansania planen würde, wenn die Regierung wirklich hart gegen KNL vorzugehen gedenken sollte.
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