... und mit ihr auch die Deutsche Bank massiv Geld verlieren. Wirklich? Dieser Fall zeigt, wie ohne jedwede Rücksichtnahme und unter Umgehung gesetzlicher Regelungen ( Pseudositz in Luxemburg ) die spätere Insolvenz offensichtlich bewußt einkalkuliert worden ist. Die Insolvenz ist Teil dieser Gewinnkalkulation. Bis zur Insolvenz wird möglichst viel Kapital herausgezogen. Dass Fortress diesen Weg mit Kalkül und von Anfang an geht, zeigt das bisherige Verhalten: Mängel werden einfach nicht behoben. Instandhaltungskosten gehören einfach nicht zu diesem Geschäftsmodell. Selbst die MilliardenKlage der Stadt Dresden wird diesen Investor nicht daran hindern, unerschüttert und bis zur letztinstanzlichen Rechtsgültigkeit aus den laufenden Mieteinnahmen das Maximum herauszuziehen. Das Mietrecht sieht ganz alt aus, wenn der Mieter ein Mietnomade ist - es sieht aber leider noch viel älter aus, wenn der Vermieter eine skrupellose Heuschrecke ist, zu deren Gewinnkalkulation die spätere Insolvenz gehört. Bis der Instanzenweg ausgeschöpft ist und das wird bis zum EUGH noch Jahre dauern, werden weiter maximale Profite herausgeholt. So einfach geht das. Bei dieser Strategie sind verlorene Mietmängelklagen lediglich "Kostenstellen". Der Investor und sein Co-Investor die Deutsche Bank wissen: Allenfalls ein kleiner Teil der Mieter wird seine Mietmängel gerichtlich geltend machen. Der brave Mieter wird sich dreimal überlegen, gegen seinen Mieter zu klagen. Wer legt sich gerne mit einem übermächtigen Konzern an ? Noch dazu wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat ? Nur dann, wenn der Gesetzgeber sich aufrafft, das Rechtsinstrument der "Mietsammelklage" ins Mietrecht aufzunehmen, wäre eine Chance für Mieter auf Augenhöhe gegeben. Wirklich ? Leider ein Nein: Dies alleine würde noch längst nicht ausreichen. Es wäre lediglich ein Feigenblatt, mit dem sich Politiker schmücken könnten. Wirkliche Augenhöhe wäre erst dann erreicht, wenn dem Vermieter Enteigung droht - sofortige Enteigung im Wege der Einstweiligen Verfügung. Das Verfügungsrecht kennt zwei Instanzen, die zeitnah - innerhalb von einem Vierteljahr rechtswirksam zum Verfügungsurteil kommen. Und würde das jetzt endlich den Mieter auf Augenhöhe heben? Wirklich ? Leider wieder ein NEIN. Nach der Verfügung kann im Hauptsacherverfahren weiter trefflich gestritten werden und dies durch den vollen Instanzenzug. Erforderlich ist der sofortige Vollzug der rechtswirksamen Verfügung - die Löschung aus dem Grundbuch durch das Grundbuchgericht noch vor dem Hauptsacherverfahren. Die Heuschrecke darf dann gerne den weiteren Rechtsweg beschreiten und Klage im Hauptsacheverfahren einreichen. Die Klage müßte allerdings begründet sein, andernfalls könnte sie abgewiesen werden. Eine Klage ist unbegründet, wenn der Kläger kein wirtschaftliches Interesse hat. Bei Prüfung des wirtschaftlichen Interesses - und hier ist dann endlich Schicht für die Heuschrecke - wird das Gericht selbstverständlich unterstellen, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, zB Instandhaltungskosten in die GewinnVerlustrechnung einzukalkulieren sind und dafür entsprechende Rückstellungen gebildet und besichert worden sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Hauptsacheklage wegen fehlenden wirtschaftlichen Interesse nicht zugelassen. Die Gewinnkalkulation mit nachfolgener Insolvenz läuft erst jetzt gegen den Rammbock des Rechtssaates. Fazit: Es geht, Frau Leutheuser-Schnarrenberg - aber wollen Sie das auch ? |