Sorry, dass ich das so direkt sagen muss!
Es ist mitnichten so, dass Kaufleute untereinander, oder wie hier, die Stadt Dresden und ein grosser Fonds, auch sicher beraten von Juristen, vereinbaren können, was sie meinen und es gilt immer.
Diese Meinung hatte ich ja eigentlich grundsätzlich auch. Jeder, zumindest Menschen, die im Geschäftsleben sind, und hier noch von Juristen beraten werden, müssen ja wissen, was sie vereinbaren und was gelten soll.
Doch dieses ist in Deutschland nicht so.
Es kann jederzeit von jedem Gericht auf Antrag geprüft werden, ob nicht eine Partei, eine Benachteiligung erfahren hat. Auch ein Schadensersatz , hier eine Vertragsstrafe kann nicht beliebig festgesetzt werden - quasi als Strafe.
Hier gab es bereits klare Urteile. Die bekanntesten, was auch viele ständig betrifft sind die Kosten für eine Mahnung und Verzugszinsen.
Also keiner darf einem anderen, auch wenn dieser Kaufmann sein sollte, und er sogar im Vertrag unterschrieben hat, dass er damit einverstanden ist, eine zu hohe Forderung in Rechnung stellen. Angemessen sind ausschliesslich, die Verbrauchsmaterialien, also alles was zum schreiben und der Zustellung der Mahung, oder Zahlungserinnerung benötigt wird. Also Briefpapier, bzw. Druckerpapier - wohl 1 oder 2 Blätter, ein Briefumschlag, evtl anteile Druckerfarbe und das Porto . So kommt man wohl selten auf auch nur 2 Euro. Kosten für Arbeitsleistung zum schreiben oder verwalten einer Mahnung, oder Zahlungsaufforderung dürfen nicht berechnet werden. Nie und auf keinen Fall!
Auch der Zinssatz ist begrenzt auf 5 % über dem Basiszinssatz. Wenn eine Firma selber jedoch höhere Zinskosten hat, dann kann sie diese bei Verzug vom Vertragspartner verlangen, wenn sie dieses extra vorher- bei bestehen eines Verzuges - mitgeteilt hat, und der Schuldner noch ausreichend Zeit zum zahlen hat. Bereits bei Vertragsabschluss vereinbarte Zinssätze, auch wenn der Lieferant diese selber zahlt, sind ungültig, auch bei Verträgen unter oder mit Kaufleuten.
Das sind nur die beiden wichtigten und einschneidende Entscheidungen, von höheren Gerichten, die wohl richtungsweisend, oder sogar verbindlich für Deutsche Gerichte sind.
Also es ist ein Trugschluss, dass mündige Kaufleute, die wissen was sie vereinbaren wollen, dieses können und das dann auch immer gilt. |