Helmut, interessanter Ansatz und gut begründet – danke dafür! Ich hatte schon mal einen ähnlichen Gedanken mit der Anleihe.
Aber wenn ich heute skizzieren müsste was evtl noch passieren kann, dann wäre es das Folgende: das Produkt von Wirecard ist gut und es gäbe sicherlich einige Interessenten dafür. Aber keiner würde den Gesamtladen Wirecard mit den enormen (Prozess-) Risiken übernehmen wollen (meine Annahme). Also könnte ich mir vorstellen, dass man versucht, den gesunden Teil/die Technologie an einen Dritten zu verkaufen – damit würde man hoffentlich auch ein paar Tausend Arbeitsplätze retten. Mit dem Erlös könnte man in der Tat unterstellen, dass die Kredite bedient werden könnten.
Aber dann hat man eine Hülle mit einem Cash-Betrag, der zwar die Anleihen deckt, aber auch Klagen in Milliardenhöhe gegen sich. Bleibt in so einem Szenario etwas für die Anleihegläubiger übrig? Ist also sicherlich auch eine rechtliche Frage, ob die Ansprüche der Schadenersatzklagen vor den Ansprüchen der Anleihegläubiger geht. Außerdem fängt das schon mit der Frage an, ob die Anleihegläubiger es überhaupt zulassen würden, dass man das gesunde Kerngeschäft verkaufen würde (wenn die das verhindern können).
Das mal meine naiven Gedanken dazu... |