...in den USA sind genau solange völlig irrelevant für Wirecard, wie dem Unternehmen keine wesentlichen Fehler nachgewiesen werden können. Nochmals in Erinnerung an den Beitrag von stksat (siehe #6607): Es gibt Bagatellgrenzen, die gerade auch bei Schadensersatzforderungen relevant werden. Wenn überhaupt Gerichte in den USA solche Sammelklagen annehmen, dann nur, wenn sich die Behauptungen (und um mehr geht es aktuell nicht!) bewahrheiten würden. Damit diese dann auch erfolgreich sind, müsste nachgewiesen werden, dass das Bekanntwerden einer falschen Bilanzierung zu einem Kursrückgang geführt hat. Wenn das der Fall wäre, müsste festgestellt werden, in welchem Maße der Kursrückgang tatsächlich auf die Bilanzierungsprobleme zurückzuführen ist und in welchem Maße auf die Art der Berichterstattung bzw. die Aktionen z. B. der Leerverkäufer. Jeder kann sich vorstellen, wie schwierig eine Beweisführung wäre. Bevor also Sammelklagen zu irgend einem Erfolg führen, muss zunächst ein eindeutiger kausaler Zusammenhang einer Kursschwankung mit den Fehlern der Bilanzierung nachgewiesen werden. Die Anwaltskanzleien in den USA haben in der Rgegel ganze Kataloge von Vorschlägen für Klagen. Erst wenn sich für diese Vorschläge genügend Kläger finden, wägt die Kanzlei ab, ob eine Klage tatsächlich erfolgversprechend ist. Vorher kann sie es auch gar nicht, weil sie in Vorleistung geht und der eigene Profit von dem Ergebnis mal der Zahl der Kläger abhängig ist.
Ich kann daher nur allen raten, die Bedeutung dieser Sammelklagen nicht überzubewerten. Ohne ein definitives Fehlverhalten, das nicht unterhalb einer Bagatellgrenze liegt, wird es keine Sammelklagen geben.
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