Kann es wirklich jemanden stören, daß sein Fingerabdruck auf dem Personalausweis gespeichert wird und irgendeine zentrale Stelle weiß, welche Kontoverbindungen er wo unterhält? Die Antwort lautet: Ja. Es muß jeden stören, solange nicht klar ist, daß der Staat ebendiese Informationen zwingend braucht, um Terroristen zu enttarnen. Und zwar nicht nur deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Volkszählungsurteil vermerkt hat, unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung gebe es keine "belanglosen" Informationen mehr. Die Überlegung ist viel grundsätzlicher: Auf wieviel an Freiheit wollen wir verzichten, um damit unsere Sicherheit zu erkaufen?....
Wenn der Staat in Rechte seiner Bürger eingreift, dann muß er dafür Gründe haben. Er muß belegen können, daß seine Maßnahmen tatsächlich nötig sind, um beispielsweise den Terrorismus zu bekämpfen....
Legt man diesen Maßstab an, können Bestimmungen wie das Geldwäschegesetz, das auf einer europäischen Richtlinie beruht, schwerlich bestehen. Schon bislang sind selbst Fachleuten kaum Fälle bekannt, in denen Verdachtsanzeigen der Banken zu Verurteilungen wegen Geldwäsche geführt haben. Daß sich das in Zukunft ändern und noch dazu zur Entlarvung von Terroristen führen wird, ist wenig wahrscheinlich. Auch die zentrale Erfassung von Bankkonten samt der Namen ihrer Inhaber wird nicht viel ausrichten. Kaum ein Terrorist wird schließlich unter eigenem Namen ein Depot eröffnen, sondern Strohmänner oder Scheinfirmen dazwischenschalten. Der Datenabgleich anhand von Namenslisten dürfte also wenig nützen. Ist es dann aber gerechtfertigt, künftig alle Konten zu erfassen? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.10.2001, Nr. 250 / Seite 13 |