Nun zu einer kleinen Veränderung deines Textes:
"Ist es rechtlich zulässig, wenn Israel Nasrallah abschießen?"
Zu Nasrallah: Da liegt der Fall wohl etwas anders. Er ist ein durch Israel aufgebauter (hier stimmt es sicherlich nicht: , ausgebildeter und ausgerüsteter) und dann ausser Kontrolle geratener Terrorist. Jetzt steht er in einem erklärten Krieg mit Israel.
Im Krieg schiessen die Kriegsparteien aufeinander. Wenn Israel bin Laden aufspüren werden sie ihn abschiessen.
Wie das internationale Recht so eine asymetrische Situation beurteilt, da bin ich der falsche Ansprechpartner. Aber das man im Krieg seine Kriesgegner abschiesst ist wohl "normal" und das zentrale Element des Krieges.
Jedenfalls halte ich den Nasrallah für einen äusserst gefährlichen Typen der aus dem Verkehr gezogen gehört, dazu auch am besten in einem ordentlichen öffentlichen Verfahren die Leute, die ihn als Terrorist aufgebaut, ausgebildet und hochgerüstet haben.
Ich nehme aber an das diejenigen, die einen Erfolg von Killerkommandos wünschen, kein Interesse an der Aufklärung der Mittäter und Helfershelfer haben. Liege ich da falsch?
Nochmals. Nasrallah ist kein Kriegsgegner und stellt auch keine Kriegspartei dar! Verantwortlich für das was in einem Staat passiert, ist immer der Staat selbst!