es ist fast die regel, dass finanzjournalisten, privatanleger oder blogger (vor allem aus dem nichtdeutschen rechtskreis) kompliziertere deutsche gesetze nicht immer verstehen oder falsch verstehen ein gutes beispiel ist der laienhafte beitrag eines österreicheischen nutzers des englischsprachigen anlegerforums Seeking Alpha (https://seekingalpha.com/article/...ot-buy-the-long-term-growth-story), der sich als privaten "teilzeitinvestor" bezeichnet falsch an diesem beitrag ist, - die BaFin habe "schwere" mängel der geschäftsorganisation der flatexDEGIRO Bank AG festgestellt (tatsächlich könnte es sich nämlich auch um leichte mängel handeln, wir wissen es nicht) - die "zusätzlichen Eigenmittelanforderungen" (wohl nach § 10 Abs. 3 Satz 2 KWG) seien eine kapitalspritze ("capital injection") für die flatexDEGIRO Bank AG; im gesetz, das der autor natürlich nicht gelesen hat, steht was anderes: das gesetz nennt in satz 2 des § 10 Abs. 3 der vorschrift zwei (völlig verschiedene) beispiele für die "zusätzlichen Eigenmittelanforderungen" der BaFin, nämlich solche, die - einer "besonderen Geschäftssituation" der bank (Nr. 1) und solche, die - einer nicht "ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation" der bank (Nr. 2) rechnung tragen welche der beiden alternativen bei der flatexDEGIRO Bank AG der grund für die "temporären Kapitalzuschläge" (flatex-sprech) waren, wurde von flatexDEGIRO nicht veröffentlicht trotz dieser ungewissheit kommt der autor zum ergebnis, die aktie von flatexDEGIRO sei aufgrund der einschränkungen des geschäftsmodells ("due to restrictions in the business model") keine langfristige wachstumsinvestition mein fazit: der weg vom laien des bankwesens zum investmentlaien ist nicht weit |