Ich habe leider wenige Tage abweichend von den genannten Zeiträumen gekauft. Erfüllt jemand die Kriterien?
wie bereits berichtet, finanziert die SdK eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Insolvenz der Wirecard AG. Gestützt wird diese auf eine mangelhafte Umsetzung europäischer Richtlinien in deutsches Recht und dadurch begünstigtes Versagen deutscher Behörden, die über Jahre hinweg trotz kritischer Berichtserstattung keinerlei Maßnahmen tätigten, den öffentlich bekannten Vorwürfen nachzugehen. Die Staatshaftungsklage basiert auf einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Renner (Universität Mannheim) und wird von Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher aus Berlin geführt werden, der zugleich Mitglied des Vorstands der SdK ist. Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird vom SdK-Vorstand Rechtsanwalt Markus Kienle und der Rechtsanwaltskanzlei Schirp & Partner aus Berlin unterstützt werden. Die rechtlichen Vorbereitungen sind mittlerweile abgeschlossen, und wir sind guter Dinge, hier ein rechtsbildendes und für Sie erfolgversprechendes Urteil erzielen zu können. Für die Klage benötigen wir aktuell jedoch noch weitere Musterkläger. Als Musterkläger ist es Voraussetzung, dass wir Ihren konkreten Fall auch öffentlich machen dürfen, dazu gehört auch, dass Sie bereit sind, mit Pressevertretern über Ihren Fall, die damalige Motivation zum Kauf der Aktien, den eingetretenen Schaden und die Bedeutung des Verlustes für Sie zu sprechen. Sie müssen ferner die Aktien in einem der folgenden Zeiträume erworben haben, und durch den Aktienerwerb einen Schaden erlitten haben: Zeitraum: Im Juli 2016 Zeitraum: Mitte bis Ende März 2017 Zeitraum: 18./19./20./ 21. Februar 2020 Falls Sie in einem der drei Zeiträume Aktien der Wirecard AG erworben haben, und sich bereit erklären, als Musterkläger zur Verfügung zu stehen, bitten wir Sie, sich unter wirecard@sdk.org bei uns bis zum 3. Juni 2022 zu melden. Als Musterkläger kommen auf Sie keinerlei Kosten zu. Diese übernimmt die SdK für Sie, um somit ein Urteil zu erstreiten, welches auch den anderen geschädigten SdK Mitgliedern als Grundlage zur Geltendmachung von Ansprüchen dienen kann. Sie müssen jedoch damit einverstanden sein, dass wir Ihren Fall öffentlich machen dürfen und Sie müssen für Gespräche mit Pressevertretern zur Verfügung stehen. Ferner müssen Sie an den Verhandlungen vor Gericht teilnehmen. Dies kann auch einen entsprechenden Reiseaufwand mit sich bringen (zunächst wohl nach Berlin). Die Kosten hierfür übernimmt aber ebenfalls die SdK.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Interessierte sich melden würden.
Über Ihre Unterstützung freuen wir uns sehr! |