mir ging es um den Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 1. 1. 2022 und insbesondere gegen : Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 (denn" natürlich " sind wir unserer Pflicht nachgekommen, und haben dem Finanzamt die Daten zukommen lassen...., bzw. das Steuerbüro) |