@ franzelsep Du interpretierst da wohl was falsch! Dein Link zeigt nur die reine Funktionsweise an, aber nicht die davor getätigte Einverständnis zum Verleihen der Aktien!
Leerverkäufer leiht sich die Aktien bei einem anderen Marktteilnehmer -->Dieser Marktteilnehmer muss aber zustimmen bzw die Aktien zur Verfügung stellen
Die Vermittlung findet durch den Broker statt entweder verleiht der Broker eigene Aktien, oder Aktien seiner Kunden --> Vermittlung durch den Broker (natürlich nur die genehmigten Aktien)
Der Verleiher wird nicht unbedingt benachrichtigt, dass seine Aktien verliehen und verkauft wurden --> Verleiher muss nicht benachrichtigt werden, wenn dieser zum Verleih seiner Aktien zugestimmt hat
Der Verleiher kann seine Aktien jederzeit selber nutzen und verkaufen der Leerverkäufer kann in dem Fall glattgestellt werden --> logische Rückabwicklung
Für das Leihen der Aktien fällt eine Leihgebühr an --> Als Aktienverleiher müsstest du dann auch Geld gutgeschrieben bekommen - also logische Schlussfolgerung, deine Aktien wurden nicht verliehen.
Sollten in der Zeit des Leerverkaufs Dividenden gezahlt werden, muss der Leerverkäufer den Verleiher dafür kompensieren --> logisch
Im Übrigen ist Captrader speziell auf LV. Im Vertrag steht das wohl eindeutig drin. Man sollte also schon wissen bei wem man was unterschreibt und einrichtet. Will man das nicht, sollte man sich einen seriöseren Broker suchen.
Kleiner Auszug: "Leerverkäufe bei CapTrader
Bei CapTrader gibt es zwei verschiedene Kontoarten - ein Cashkonto und ein Marginkonto. Bei einem Cashkonto (ab 50,000$) hat der Kunde die Möglichkeit seine Aktien zu verleihen und dafür die Leihgebühr zu kassieren. Hält ein Kunde voll hinterlegte Aktien auf einem Marginkonto ist dies ebenso möglich. Sind die Aktien jedoch nicht voll hinterlegt, hat CapTrader das Recht, die Aktien jederzeit zu verleihen - ohne, dass der Kunde darüber benachrichtigt wird und Einnahmen der Leihgebühr erhält. ...." |