1. man führt die kriminellen Asyltypenen dem Haftrichter vor 2. nach Einvernahme und Feststellung der Personalien kommen sie wieder auf freien Fuß, sind ja alle noch minderjähjrig, man kann die doch nicht gleich einsperren, die haben ja keinen totgeschlagen.. 3. ein Verhandlungstermin wird festgesetzt, wird nach bisheriger Übung nicht vor 3 Monaten sein 4. die Typen laufen bis dahin frei rum 5. in der Verhandlung wird den Beteiligten ihre Jugend berücksichtigt, sie werden also nach Jugendstrafrecht beurteilt, weiterhin strafmildernd werden ihre traumatischen Erlebnisse einfließen (die sie sicher angeben werden, was ihnen auch vom Strafverteidiger angeraten wird) 6. Insgesamt wird das Gericht zu einem minder schweren Fall von Körperverletzungen kommen (gab ja auch keinen Todesfall), auch sind die Angeklagten ja noch in der Entwicklung, bei der Betreuung scheint es demnach auch Fehler gegeben haben, sonst wäre das Ganze ja nicht zu verstehen 6. Das Gericht spricht keine Haftstrafe aus, da sich das zu negativ in die Entwicklung eines heranwachsenden, noch dazu traumatisierten Jugendlichen auswirken würde und unter Umständen auch der Beginn einer kriminellen Karriere wäre 7. Das Jugendgericht kommt zum Ergebnis, daß Sozialstunden der richtige Weg sind, die Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zu führen, dann hätten sie auch mehr Freiraum, über ihre Taten nachzudenken und ihr Unrecht zu sehen..
Ich gehe gerne Wetten ein, daß es so kommen wird.. |