An alle Investoren in Bougainville Copper!
Handelsblatt:
Zwecks besserer Überschaubarkeit der Situation wäre ich allen, die Frau de la Motte vom Handelsblatt Informationen zukommen lassen, sehr dankbar, wenn sie eine Kopie ihrer Erfahrungen ebenfalls an die ESBC schicken würden. Unsere Email Adresse ist esbc@bougainville-copper.eu !
Wichtig ist es, in den Berichten an das Handelsblatt vor allem alle normalen Bankendienstleistungen wie etwa die Beschaffung von Eintritts-/Stimmkarten für die HV, den Eintrag ins Aktionärsregister etc., die NICHT von den Banken erbracht oder sogar ausdrücklich verweigert werden, detailliert zu beschreiben und so weit wie möglich zu dokumentieren. Vergessen Sie nicht: Diese Dienstleistungen sind durch Ihre Depotgebühren abgedeckt!
Dazu zählt natürlich auch die Verweigerung der Auskunft über die tatsächliche Lagerstelle Ihrer Aktien.
Ferner müssen die Banken Ihnen darüber Auskunft geben, ob die von Ihnen gehaltenen Aktien verliehen werden und - wenn ja - warum Sie als Aktienbesitzer dann keine Beteiligung an den Gewinnen, die aus der Vermietung erzielt werden, erhalten. Wichtig wäre es auch, zu überprüfen, ob sich in den Geschäftsbedingungen Ihres Brokers/Ihrer Bank möglicherweise im "Kleingedruckten" unterschobene Einverständniserklärungen befinden, die es den Banken oder Brokern erlauben, Ihre Aktien ohne weitere Zustimmung Ihrerseits als Eigentümer zu verleihen.
Bitte, vergessen Sie nicht, Frau de la Motte auch solche Erfahrungen zu berichten, die positiv waren. Nur ein Ganzes bietet einen umfassenden Überblick!
Eindämmung des Aktienverleihs zum Zweck von Leerverkäufen
Leerverkäufe werden zumeist getätigt, um den Aktienkurs zu deckeln oder sogar nach "Süden" fallen zu lassen, um später die geliehenen Aktien preiswert zurück zu kaufen um damit Gewinne einzustreichen. Seriöse, speziell Langfrist-Investoren spekulieren auf steigende Kurse, mit denen sie ihre Gewinne erzielen wollen. Shortseller schädigen Sie und Ihre Interesen! Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der einfachste und sicherste Weg, um eine Aktie dem Verleih zu entziehen, der ist, sie zum Verkauf einzustellen. Aktien, die ins Orderbuch eingestellt worden sind, stehen automatisch nicht mehr zum Verleih zur Verfügung!
Langfrist-Investoren sind daher gut beraten, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu fordern, damit ihre Aktien nicht bei einen kurzen Hype veräussert werden. Als Verkaufslimit empfehlen sich derzeit Preise ab 15 Euro (AUD 20) aufwärts. Sollten Ihre Aktien aber dennoch zufällig innerhalb eines Hypes (wie etwa bei VW) verkauft werden, ist Ihre Freude umso größer, denn Sie können sie später vermutlich um ein Vielfaches billiger zurückkaufen!
Deshalb empfehle ich, dass möglichst ALLE Langfrist-Investoren von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Sollten im besten Falle alle von den ESBC vertretenen 14 Millionen Aktien dem Verleih entzogen werden, könnte es für Shortseller eng, ja sogar sehr eng werden.
Sollte ein Broker oder eine Depot führende Bank die Einstellung des von Ihnen gewünschten Verkaufspreises verweigern, weil er "zu weit über dem aktuellen Kurs" liegt, sollte eigentlich ein Verweis auf das Orderbuch (derzeit höchste VK Orders bis AUD 35 in Sydney!!!) genügen , um eine Einstellung der Order zu erreichen. Ansonsten sollte das Killer Argument genügen, dass jeder Investor ganz allein daüber entscheidet, zu welchem Preis er seine Aktien veräussern möchte. Die Bank kann dem Verkäufer keineswegs den Verkaufspreis vorschreiben, allenfalls empfehlen.
Im Hinblick auf etwaige Gebühren sollten die Orders langfristig eingestellt werden. Eine Abänderung oder Stornierung der Verkaufsorder ist je nach Marktlage jederzeit möglich. Deshalb birgt ein solches Vorgehen Ihrerseits auch keinerlei Risiken für Sie als Investor!
Im Interesse aller, die an der Austrocknung der Marktmanipulationen bei Bougainville Copper Aktien interessiert sind, empfehle ich dringend, so wie oben beschrieben zu verfahren.
Nochmals: Diese Aufforderung richtet sich an ALLE Investoren und nicht ausschließlich an diejenigen, die in den ESBC organisiert sind!
Neues zu diesem Thema wird bei Bedarf auf www.bougainville-copper.eu veröffentlicht.
Axel G. Sturm Escaldes-Engordany, 18. August 2011 ----------- Alle aktuellen News zu Bougainville Copper auf der ESBC Homepage! www(.)bougainville-copper(.)eu |