Ein klares NEIN ! Clearstream z.B. ist eine reine Lagerstätte von Aktien, virtuell, dort sind weder EK noch VK registriert sondern nur die angegebenen Stückzahlen der einzelnen Broker oder Banken. Womit wir zum eigentlichen Thema kommen. Nur der Broker oder die Bank Wissen wo dein VK liegt und geben den erst dann in den Markt wenn dieser aktuell wird. Gerade wenn diese utopisch weit weg liegen vom normalen Handelsgeschehen. Das sind Algorithmen die das steuern, sprich würde eine Aktie stark steigen, werden die entsprechenden Aufträge dann elektronisch automatisch in den Markt gegeben. Es ist eine Mär wenn man denkt das hohe Verkaufsaufträge die Zahl der Aktien die an shortseller vergeben werden dadurch gesengt werden. Würde es zum Supergau kommen, dann würden (wie bei VW) die shortseller kontaktiert und gebeten den short entweder finanziell abzusichern oder die geliehenen Aktien innerhalb einer gesetzten Frist wieder zu liefern, ansonsten kommt es zur Zwangseindeckung. Nur so etwas wie bei VW, das kommt alle 50 Jahre 1x vor.... |