kann mir zufällig jemand sagen, wie das rechtlich ist, wenn Leerverkäufe getätigt sind kann man die Leerverkaufspositionen dann bis zum Sanktnimmerleinstag im Depot liegen lassen ohne irgendwelche folgen oder zahlt man pro tag eine Gebühr?
Es muss doch irgendwie einen Zwang geben, dass man Leerverkaufspositionen nach einer bestimmten maximalen frist zurück kaufen muss.
Immerhin sind es keine Echten Aktien, die man ja liegen lassen könnte so lange man möchte und es sind aber auch keine gefertigten Scheine mit extra zu bezahlender Open End Regelung sondern virtuelle Negativstücke.
Wo finde ich die Regeln dazu? |