die Fragen die sich mir aufdrängen sind:
1) was erwartest du wohin der CHF noch gehen wird bzw. im worst case gehen kann? 2) kannst du dir erlauben den worst case auszusitzen oder wird die Bank vorher zwangskonvertieren?
Hinsichtlich der Prognosen bezüglich der Entwicklung des CHF-Kurses gehen die Meinungen sowohl hier als auch unter den Devisenhändlern weit auseinander. Die für mich einzig verlässliche Aussage ist, dass sich der CHF irgendwann mal wieder Richtung Kaufkraftparität begeben wird. Doch wann das sein wird und ob wir vorher noch die Parität sehen... - meiner Meinung nach zumindest nicht undenkbar.
@ARTNER514 Warum sollte die Bank Klage einreichen? Sie lädt dich einfach zum Gespräch ein und teilt dir mit, dass sie einen erheblichen Nachbesicherungsbedarf sieht und diesen geltend macht und falls du nicht innerhalb einer angemessenen Zeit diesem nachkommst, konvertiert sie den Kredit. Klage gegen die Handhabe der Bank musst du dann einreichen. Ist für mich im Übrigen gut nachvollziehbar, da die Bank bzw. der Banker ja nicht mit seinem eigenen Geld jongliert, sondern gegenüber ihren Gläubigern bzw. Eigentümern in der Verantwortung ist. In wieweit die Bank wegen Falschberatung in die Mithaft gezogen wird, gerade in Österreich wurden schließlich aktiv CHF-Kredite an private Häuslebauer verkauft, hängt sicherlich vom Einzelfall ab. |