Grüß dich,
danke noch für die deinerseits geteilte Info bezüglich Pohlmann, also hat man sich mit Pohlmann auf eine Vergleichssumme von 75 Millionen geeinigt, ansonsten würde es ja keinen Sinn machen dass Pohlmann nun in der finalen Fassung des SEAG CVA mit der genannten Summe als Gläubiger auftaucht.
Du hattest in deinem Post dazu von letztem Donnerstag nach ein wenig Hintergrund Informationen zu Pohlmann/Steinhoff gefragt, also was ich im Laufe Q4 ja mal auseinander genommen habe, war die LIVEST und somit die Fa. innerhalb derer die POCO Beteilgung gehalten wurde.
Ich hatte mir dazu das Profil der LIVEST bei Firmenwissen.de gekauft und dabei stellte sich ja dann auch schon raus, dass rund 50% von LIVEST gar nicht Steinhoff gehören, sondern Pohlmann bzw. von ihm bzw. von seinen Kindern kontrollierten Firmen, daher dürfte auch sein Anspruch resultieren.
Die genaue Ursprung des Anspruchs von Pohlmann wurde leider nie kommuniziert, daher ist es Spekulation worauf sich der Seitens Pohlmann geltend gemachte Anspruch genau zurückzuführen lässt.
Bei der damaligen Veräußerung von POCO waren wahrscheinlich auch Steinhoff Aktien als "Währung" mit ihm Spiel, da Pohlmann ja auch einige Millionen Steinhoff Shares besitzt bzw. besessen hat (keine Ahnung ob er die Shares noch hält), eventuell ist sein Anspruch auch darauf zurückzuführen.
Wie dem auch sei, es ist gut nun mal die Höhe des geschlossenen Vergleichs zu kennen. |