7. Beschlussfassung über die Übernahme von Beteiligungen von OWL-Anlegern Der Vorstand der ALBIS Leasing AG beantragt, gemäß § 119 Absatz 2 AktG folgenden Beschluss zu fassen: Dem Vorstand der ALBIS Leasing AG wird die Weisung erteilt, über eine mit angemessenen Finanzmitteln auszustattende Tochtergesellschaft Anlegern der OstWest International Leasing OWL AG, Hamburg („OWL“), die Übernahme ihrer Beteiligungen an der OWL oder eine für die Anleger wirtschaftlich vergleichbare Beendigung ihrer Beteiligungen anzubieten und/oder entsprechende Angebote der Anleger anzunehmen. Dem Vorstand der ALBIS Leasing AG wird insbesondere Weisung erteilt, die Tochtergesellschaft zu diesem Zweck mit Finanzmitteln von bis zu € 5,0 Mio. auszustatten und im Bedarfsfall der Tochtergesellschaft zu diesem Zweck weitere Finanzmittel von bis zu € 5,0 Mio. zuzuführen. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Einzelheiten der Durchführung der Beteiligungsübernahmen festsetzen. Bericht des Vorstands: Zu Punkt 7 der Tagesordnung erstattet der Vorstand der ALBIS Leasing AG der Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG folgenden Bericht: Der Vorstand der ALBIS Leasing AG kann nach seinem Kenntnisstand nicht ausschließen, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Firma OstWest International Leasing OWL AG, Hamburg („OWL“), in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass das wirtschaftliche Ergebnis der atypisch stillen Beteiligungen nicht nur weit hinter den ursprünglichen Erwartungen der Anleger zurückbleiben wird, sondern auch, dass die bei Ausscheiden der Anleger zu leistenden vertraglichen Abfindungsguthaben, soweit sich solche überhaupt ergeben, zu einem weitestgehenden Verlust der von den Anlegern erbrachten Einlagen führen werden. Die atypisch stillen Beteiligungen an der nicht zur ALBIS-Gruppe gehörenden OWL sind Ende der neunziger Jahre von der Konzerntochter Rothmann & Cie. AG vertrieben worden. Die Anleger der OWL sind vielfach noch heute Kunden der ALBIS-Gruppe im Geschäftsbereich „Fonds & Service“. Um die OWLAnleger im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an der OWL fair zu behandeln und auf diesem Weg das Vertrauen der ALBIS-Gruppe im Kapitalmarkt zu erhalten, sollen die atypisch stillen Beteiligungen an der OWL von der ALBIS-Gruppe übernommen werden. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die ALBIS Leasing AG über eine Tochtergesellschaft atypisch stille Beteiligungen an der OWL von den Anlegern erwirbt, und zwar zu Kaufpreisen, welche die Anleger wirtschaftlich besser stellen, als sie im Falle einer ver- tragsgemäßen Abwicklung unter Berücksichtigung der negativen wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Beteiligungen stehen würden. Aus Sicht der ALBIS Leasing AG steht den entsprechenden Erwerbspreisen zwar gegenwärtig kein bzw. nur ein geringerer Wert der erworbenen Beteiligungen gegenüber. Entscheidend ist jedoch, dass die eingesetzten Mittel für die ALBIS Leasing AG eine Investition in ihre wesentlichen Erfolgsfaktoren für die Zukunft darstellen, nämlich das Vertrauen der ALBIS-Gruppe im Kapitalmarkt, insbesondere das Vertrauen der Anleger anderer Fondsgesellschaften der ALBIS-Gruppe und das Vertrauen der Vertriebspartner. Im Einzelnen ist beabsichtigt, eine Tochtergesellschaft mit Finanzmitteln in einem Umfang auszustatten, der es ihr ermöglicht, von den Anlegern der OWL deren atypisch stille Beteiligungen zu erwerben. Die jeweiligen Kaufpreise stehen hierbei noch nicht fest und sind jeweils einzeln mit den Anlegern zu verhandeln. Sie werden insbesondere abhängig sein von der Höhe der von den Anlegern jeweils eingezahlten (und noch nicht zurückgezahlten) Einlagen, der Anlageart (Einmalund / oder Rateneinlage, Wiedereinlage) sowie vom Umfang der jeweils zugewiesenen Verluste. Der Vorstand geht davon aus, dass die Tochtergesellschaft zum Erwerb von atypischen stillen Beteiligungen im laufenden Geschäftsjahr einen Finanzmittelbedarf von mindestens € 5,0 Mio. hat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass weitere Finanzmittel notwendig werden, um das beabsichtigte Ziel einer für die OWL-Anleger zufrieden stellenden Lösung zu erreichen. Aus diesem Grund sind der Tochtergesellschaft im Bedarfsfall weitere Finanzmittel in Höhe von bis zu € 5,0 Mio. zuzuführen. Der Vorstand bittet die Hauptversammlung im Beschlusswege eine entsprechende Weisung für die Übernahme der atypisch stillen Beteiligungen an der OWL zu erteilen.
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