Zitat aus den Richtlinien der Deutschen Börse:
>> 5.1.7 Umwandlung in zum Umtausch eingereichte Gattung Im Zeitraum zwischen Übernahme-/Fusionsangebot und Abschluss wird die Gattung der zum Umtausch eingereichten Aktien wie folgt behandelt. Sofern sich das übernommene Unternehmen in einem der Auswahlindizes befindet und die Annahmequote gemäß WPüG-Meldung nach § 23 I größer 50% ist, wird das im Index enthaltene Unternehmen ohne Verkettung durch die Gattung der zum Umtausch eingereichten Aktien ersetzt. Die Anzahl Aktien und der Free Float-Faktor werden von der zu ersetzenden Gattung übernommen und erst bei der nächsten regulären Verkettung angepasst. Voraussetzungen für den Gattungstausch sind: Die zum Umtausch eingereichten Aktien, sowie die Aktie des Unternehmens, in die die Aktie zum späteren Zeitpunkt gewandelt werden kann, erfüllen die Kriterien zum Erhalt eines Ranges, wie in Kapitel 4.1.1.2 beschrieben, durchgängig Das aus der Übernahme oder Fusion resultierende Unternehmen ist nicht bereits Teil eines Auswahlindex Bei Rückabwicklung der Transaktion wird die zum Umtausch eingereichte Gattung ohne Verkettung aus dem Index entfernt und durch die alte Gattung ersetzt, welche sich vorher im Index befand. <<
Alles klar? |