https://www.youtube.com/watch?v=BWRQPKK2WEQ&t=700s
Original version at the link above: SdK . Hereby a Special translation into 'German' for the experts here at the 'information forum'... Have a happy Sunday!
Tatsächlich ist ein ordnungsgemäßes und prozessual korrektes Abstimmungsverfahren aus folgenden Gründen nicht (mehr) möglich:
1. Steinhoff weigert sich seit 5 Monaten, den Aktionären relevante Unterlagen, die den Zahlen zugrunde liegen, auszuhändigen. Selbst der Großaktionär, die SdK, erhält keine zusätzlichen Informationen, so dass nur die öffentlichen Informationen überprüft werden können. Dies ist natürlich völlig verwerflich und ein eklatanter Verstoß gegen den niederländischen Corporate Governance Code.
2. Steinhoff hat mitten im Abstimmungsverfahren Aktien von Matress Firm verkauft. Dies ist ein höchst bemerkenswerter Zeitpunkt für den Verkauf eines Kronjuwels. Der Verkauf wurde wohl schon vor 9 Monaten geplant, aber der Vorstand von Steinhoff hat dazu geschwiegen und den Aktionären Informationen vorenthalten. In der Tat hat der Vorstand wohl darüber gelogen, warum der Börsengang der Matratzenfirma im Januar 2023 abgesagt wurde. Die Vorenthaltung von Informationen und die Irreführung der Aktionäre ist somit erneut bewiesen.
3. Außerdem, und das ist im Moment das Wichtigste, können die WHOA-Dokumente nicht mehr für die Abstimmung verwendet werden. Matress Firm ist nicht korrekt in den Aktiva enthalten, andere Posten haben sich geändert und das Ganze ist somit nicht mehr das, was es vor 2 Wochen war. Die WHOA-Dokumente müssen aktualisiert werden, was zu einem anderen Abstimmungsergebnis führen kann. In der Tat müssen die Dokumente neu erstellt und die Abstimmung verschoben werden, bis die korrekten Dokumente verfügbar sind.
4. Ich bitte Sie auch, sich das neueste Video der SdK anzuhören, in dem das oben Gesagte sehr gut von Dr. Marc Liebscher erklärt wird.
5. Der Wert der WHOA-Dokumente kann auch durch die Arbeit des Hausprüfers Mazars in Frage gestellt werden. Die FRC hat ausführlich über die unzureichende Leistung von Mazars veröffentlicht. Es handelt sich um Arbeiten von Mazars, die gegen die grundlegenden Prinzipien der fachlichen Kompetenz und der gebotenen Sorgfalt verstoßen. Mazars hat es versäumt, die Konzernprüfung in wesentlichen Aspekten durchzuführen. Mazars hat es versäumt, ausreichende und angemessene Prüfungsinformationen einzuholen. Als Konzernprüfer hat Mazars es auch versäumt, bei der Beurteilung der Arbeit und der Feststellungen des Managements sowohl in Bezug auf den Jahresabschluss als auch auf die Unterlagen für das WHOA-Verfahren ausreichende fachliche Kritik zu üben.
6. Eine wichtige Frage bleibt: Hat Mazars gegen den Standard 600.42 verstoßen und die Informationen unzureichend bewertet? Da der Vorstand den Aktionären relevante Informationen vorenthalten hat, können die Aktionäre nicht davon ausgehen, dass Mazars dieses Mal eine ausreichend professionelle und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet hat. Es entsteht der Eindruck, dass die Antwort auf diese Frage lautet: "Nein, Mazars versagt auch dieses Mal". Was könnte ein weiterer Grund dafür sein, dass der Vorstand um jeden Preis die zusätzlichen zugrundeliegenden Dokumente haben möchte?
7. Darüber hinaus wurde während der Erstellung der Dokumente viel über EY berichtet. Diese Dokumente zeigen, dass bereits zu Beginn der Erstellung und Prüfung der WHOA-Dokumente bekannt war, dass es strafrechtliche Ermittlungen der Behörden gegen EY gab, unter anderem wegen ihrer Rolle im Wirecard-Skandal. Wie Sie wissen, hat EY in der jüngsten Vergangenheit Entschädigungen erhalten (SOP), aber auch für die Arbeit der Fairness Opinion. Darüber hinaus ist eine der Auftraggeberinnen, Frau Alexandra Watson, Mitglied des Aufsichtsrats, ab 2018 ebenfalls bei EY beschäftigt. Sie fungiert also sowohl als Auftraggeberin als auch als Auftragnehmerin.
8. Die sich daraus ergebenden relevanten Fragen: Hat Mazars in Anbetracht der Bestimmungen des Standards 600.19, einleitender Absatz und (a), (erforderlich) bewertet, ob EY unabhängig ist? Aus den von Steinhoff veröffentlichten WHOA-Dokumenten geht nicht oder zumindest nicht hinreichend klar hervor, wie Mazars beurteilt hat, ob die von EY erbrachten Nichtprüfungs-/Beratungsleistungen eine Bedrohung für die Unabhängigkeit von EY in Bezug auf die Erstellung des Bestätigungsvermerks darstellten. Hat Mazars zusätzliche Prüfungsarbeiten durchgeführt, nachdem ein Interessenkonflikt bei der Erstellung der verschiedenen Dokumente für die Zwecke des WHOA-Verfahrens tatsächlich nachgewiesen wurde? Dies ist umso zwingender, als die fehlende Unabhängigkeit sowohl des beauftragten Finanzberaters EY als auch des Abschlussprüfers eines Konzernunternehmens Mazars nicht dadurch überwunden werden kann, dass man sich an der Arbeit dieses Abschlussprüfers beteiligt oder zusätzliche Risikoeinschätzungen oder weitere Prüfungsarbeiten in Bezug auf die Finanzinformationen des Konzernunternehmens durchführt, wie aus Standard 600.A39 hervorgeht.
9. Haben Mazars und EY Ihrer (und bald auch der Meinung des Gerichts) nach die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen angemessen bewertet? In diesem Zusammenhang ist es höchst fragwürdig, dass Steinhoff Berater bittet, eine Fairness Opinion zu erstellen, während dieselben Berater Gegenstand laufender forensischer Ermittlungen wegen Betrugs sind. Wie "fair" ist eine "Opinion", die von Beratern erstellt wird, denen jegliches ethische Bewusstsein fehlt und die immer wieder für betrügerische Handlungen bestraft werden?
10. Die Frage ist auch, dass offenbar niemand bei Steinhoff die Rolle von Frau Alexandra Watson in Frage gestellt hat, eine Rolle, die bei der Erstellung der Fairness Opinion und der früheren Arbeit an den Finanzdokumenten sehr kritisch gesehen werden sollte. Es liegt auf der Hand, dass Frau Watson ihre Position bei Steinhoff hätte zurückgeben müssen. Sie hätte auch ihre Arbeit bei EY beenden können, doch beides zu unterlassen ist ebenfalls ein nachweislicher Verstoß gegen den Corporate Governance Code.
11. Darüber hinaus fehlt immer noch der vollständige PWC-Bericht über den Betrug bei Steinhoff. Im Mai 2022 entschied das Gericht in ZA, dass Steinhoff den vollständigen Bericht veröffentlichen muss, doch Steinhoff weigert sich, dies zu tun und hält damit nicht nur wichtige Informationen zur Bewertung der WHOA-Dokumente den Aktionären vor, sondern missachtet auch das Gesetz und behindert ein ordnungsgemäßes Verfahren.Der BerEs ist unplausibel und unverständlich, wie sich ein multinationales Unternehmen so lange dem Gesetz entziehen kann und darf und nicht verpflichtet ist, einem Gerichtsurteil Folge zu leisten. Bericht enthält offenbar Dinge, die für den derzeitigen Vorstand und Aufsichtsrat nicht tragbar sind. Ein anderer Grund für den Rechtsbruch und die Vorenthaltung von Informationen ist nicht denkbar. Dass es bis heute keine (strafrechtliche) Verfolgung solcher Praktiken gegeben hat, sagt viel über das versagende Rechtssystem aus.
12. Was den PWC-Bericht betrifft, so sollten die sich gegenseitig beeinflussenden Beziehungen zwischen den Beratern, den Anwälten und den Wirtschaftsprüfern von der Unternehmerkammer des Gerichts berücksichtigt werden.
13. Die Unternehmerkammer ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Es ist wichtig, hier festzuhalten, dass der gesamte Vorstand faktisch kein Mandat hat, das Unternehmen Steinhoff ab März 2023 zu führen, sich aber weigert, danach zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen, J. Peer |