In der Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht die höchste Instanz in Bezug auf die Auslegung des Grundgesetzes ist, ist diese Diskussion dann doch jetzt erstmal durch, oder?
Diese Abwägung ging zum Nachteil der Klägerinnen und Kläger aus. »Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber«, teilte das Gericht mit. Die Impfpflicht begegne »zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken«.
Sinn und Zweck eines Gerichtsurteils ist ja, Streit zu schlichten ... was nur funktioniert, wenn die streitenden Parteien das Gericht auch als Entscheidungsinstanz akzeptieren (das wäre wünschenswert).
Also bitte:
"aber das ist mit dem GG nicht vereinbar" ist damit hoffentlich erstmal vom Tisch, bis zur finalen Entscheidung.
Danke!
Alles andere würde ich dann schon als anmaßend ansehen, die Richter am Bundesverfassungsgericht haben mit Sicherheit eine höhere Kompetenz in ihrem Bereich als irgendein Forumsteilnehmer (mich natürlich eingeschlossen) |