DGAP-News Tiger Resources Ltd: Hinweis zum Aktienkaufplan (Share Purchase Plan/SPP) für deutsche und andere ausländische Aktionäre (deutsch) Nachrichtenagentur: dpa-AFX | 22.11.2013, 11:31
Tiger Resources Ltd: Hinweis zum Aktienkaufplan (Share Purchase Plan/SPP) für deutsche und andere ausländische Aktionäre
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Tiger Resources Ltd: Hinweis zum Aktienkaufplan (Share Purchase
Plan/SPP) für deutsche und andere ausländische Aktionäre
22.11.2013 / 11:31
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Perth, Westaustralien, Australien. 22. November 2013. Tiger Resources
Limited (ASX: TGS FSE: RH8) gab kürzlich eine Kapitalerhöhung von 42,5 Mio. A$ bekannt, die über die Platzierung von zwei Tranchen Aktien bei neuen und bestehenden institutionellen Investoren zum Kurs von 0,34 A$ je Aktie durchgeführt wird. Gleichzeitig gab Tiger bekannt, dass das Unternehmen einen Aktienkaufplan (Share Purchase Plan/SPP) anbieten wird, um Aktionären den Erwerb zusätzlicher Aktien zu diesem Angebotspreis von 0,34 A$ je Aktie zu ermöglichen. Im Rahmen des SPP werden maximal 23,5 Millionen Aktien ausgegeben.
Der SPP ist ein Mechanismus, der es börsennotierten Unternehmen ermöglicht, ihren vorhandenen Aktionären eine begrenzte Anzahl an Aktien anzubieten, ohne einen Emissionsprospekt zu veröffentlichen, was die Kosten der Kapitalerhöhung möglichst gering hält. SPPs sind im Rahmen einer speziellen Sammelbestimmung (Class Order) der australischen Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments Commission/ASIC) zulässig, die vorhandenen, anspruchsberechtigten Aktionären die Zeichnung von Aktien gestattet, sofern insgesamt ein Höchstbetrag festgelegt wurde.
Da der Grundgedanke darin besteht, die Kosten möglichst gering zu halten, ist der SPP auf Australien und Neuseeland beschränkt, d. h. die beiden Länder, in denen Tiger aufgrund der oben genannten Sammelbestimmung keinen Emissionsprospekt ausgeben muss. Der SPP wird daher keinen Aktionären angeboten, deren eingetragene Adresse außerhalb Australiens oder Neuseelands liegt.
Es ist jedoch zu beachten, dass der SPP an eingetragene Inhaber gemacht wird.
Tiger ist sich dessen bewusst, dass viele Investoren in Deutschland und anderen Ländern ihre Tiger-Aktien über Nominees innehaben und dieser Aktienbesitz daher letztendlich über Nominee-Depotstellen in Australien eingetragen ist, z. B. über JP Morgan Nominees Australia Limited, National Nominees Ltd und andere.
Im Rahmen der Sammelbestimmung und aufsichtsbehördlicher Bestimmungen der ASIC kann ein SPP-Angebot, das Tiger z. B. an JP Morgan Nominees Australia Limited richtet, im alleinigen Ermessen von JP Morgan Nominees Australia Limited an die Begünstigten der Depotstelle weitergegeben werden. Die Depotstelle bestimmt darüber, ob das Angebot nur an Begünstigte in Australien und Neuseeland oder auch an Begünstigte in anderen Ländern weitergegeben werden soll.
Tiger kann den Depotstellen diesbezüglich keinerlei Anweisungen erteilen. Tiger hat den Depotstellen gegenüber auf Anfrage bestätigt, dass die Entscheidung, ob das Angebot ausländischen Investoren eröffnet werden soll, bei den Depotstellen liegt. Falls ja, obliegt es den betreffenden ausländischen Investoren sich zu vergewissern, dass eine etwaige Teilnahme (z. B. in Deutschland) nicht gegen örtliche Wertpapiergesetze verstößt.
Zusammenfassend ist die Teilnahme an Tigers SPP für deutsche und andere ausländische Aktionäre möglich, sofern ihre in Australien eingetragene Depotstelle das SPP-Angebot an sie weitergibt und die ausländischen Investoren gegebenenfalls nicht gegen anwendbare örtliche Wertpapiergesetze verstoßen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Finanzberater/Ihrer Finanzberaterin in Verbindung, der/die die eingetragene Depotstelle in Australien kontaktieren kann um sicherzustellen, dass Sie bei Wunsch die Möglichkeit zur Teilnahme am SPP erhalten.
Für weitere Informationen bezüglich der Tätigkeiten des Unternehmens wenden Sie sich bitte an:
Brad Marwood Geschäftsführer Tel.: (+61 8) 6188 2000 E-Mail: bmarwood@tigerez.com
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