zückst ein Skalpell, bedrohst den Bankmitarbeiter und forderst ihn auf, dir Geld auszuhändigen ? Tu das nicht, Stockpicker, jedenfalls nicht so ohne weiteres, sonst bist du in der Tat dran wegen räuberischer Erpressung, vorausgesetzt, die Polizei erwischt dich..
Der Beschuldigte hat das auch nicht getan, "vielmehr" war er offenkundig in Unstimmigkeiten mit einem Betreuer verwickelt, bei denen Sprachprobleme eine Rolle gespielt haben dürften. Man schaukelte sich gegenseitig hoch und gelangte schließlich, nach längerer Pause, an den Rand des Tatbestands einer räuberischen Erpressung. Dass der Ablauf des Geschehens auf eine ausgeklügelte Inszenierung des Täters zurückgeführt werden kann, das glaubt freilich kein Mensch.
Eine genauere Einschätzung des Falles ist m.E. mit dem hölzern und seltsam gepresst daherkommenden Zeitungsartikel als einziger Informationsquelle beim besten Willen nicht möglich, und ein so grobschlächtiges Urteil wie in #26794 vorgetragen, ist schon eine rechte Zumutung, mehr nicht. |