Man geht davon aus,bzw hofft darauf,das genügend Geld für die komplette rechtliche Begleitung bis morgen früh 9.00 eingeht. Meine Bitte ,es fehlen noch erhebliche Geldmittel,erhöht Eure Zusage und bestätigt diese. Man kann zwar keine spendenrechtliche "Spende " leisten,allerdings ist es möglich für jedermann einen Kostenbeiligungszusage zu machen und diese zu bestätigen.
Ich habe für den worst case,das nicht genügend Geld zugesagt und bestätigt wurde,folgendes angeregt: Fristverlängerung,bzw.erneuter Aufruf über die Infokaskade. Ich habe angeregt,zu prüfen,im Falle des worst case , die Vertretung auf der HV und die Einsetzung des Sonderprüfers in jedem Falle durchzuführen. Natürlich hoffen wir alle,das sich diese Frage nicht stellen wird. Das würde möglicherweise rechtliche Fragen aufwerfen,da man die Zusage natürlich unter der Prämisse Hop oder Top.ganz oder gar nicht getätigt hat,oder haben könnte. Ich bitte alle morgen,im Falle des Falles , Unterstützung bei SdK zu signalisieren,so zu verfahren. Denn : Vertretung auf der HV und Antrag auf Einsetzung des Sonderprüfers alleine, kostet nur einen Bruchteil der Gesamtsumme ,könnte aber möglicherweise schon für eine Einigung ,in welcher Form auch immer ,für die klagewilligen,bzw.vertretenen Aktionäre helfen. Das kann natürlich nur eine laienhafte Einschätzung sein.Und ,ich betone,die Frage stellt sich auch nur im Falle des Falles. Ich halte es aber für wichtig,Schritte und Szenarien richtig einzukalkuieren.
Bankbestätigungen : Hier sind Probleme seitens SdK bekannt. Sollte es Menschen ohne Handynutzung ( nicht lachen,das kann auch gesundheitliche ,haptische,nervliche Gründe haben !) geben,scheitert es an der Kontaktaufnahme,da die Bank jeweils auf einer Verifizierung des Gespräches besteht oder bestehen kann. Einige Banken verweigern eine Bearbeitung von E-Mails.Nach Auffassungen der SdK skandalös. Schriftverkehr per Briefpost gestaltet sich schwierig,es kommt keine Antwort,oder posthum ein falsches ,nicht den Anforderungen entsprechendes Dokument als Bankbestätigung. Wenn auf dem Dokument keine Telefonnummer oder E-mail eingetragen ist,kann man auch nicht prompt etwas klären. Ein falsch geschriebener Name,oder schlimmer,ein vor dem 22.02.ausgestelltes Dokument und einer Sperrfrist der Aktien bis zu Hauptversammlung. Wenngleich sich das richtiger oder besser anhört,so ist diese Bankbestätigung wertlos und ungültig. Bitte achtet alle darauf,das Euer Name,die Anzahl der Aktien zum Stichtag 22.02.richtig erfasst wurde,richtig geschrieben wurde,und keine ! Sperrfrist hinterlegt wurde,und das Datum des Dokumentes den 22.02 .trägt. Ich habe weiterhin angeregt,das diese Bestätigung ,sowie die Vollmacht für den SdK in Kopie auch ! an den SdK eingereicht wird. Grund: Es gibt keine sichere und praktikable Versendung. Mails können" Hyroglyphen" tragen.Fragt nicht nach den Gründen,es passiert und kann passieren. Dazu kann es immer ! zu technischen Problemen kommen. Weiterhin werden die Dokumente in Papierform ausgegeben.Einmal kann nicht jeder umswitschen in elektronische Dokumente,schlicht weil ein scanner fehlt,oder die Mailformatierung nicht klappt, vor der rechtlichen Betrachtungsweise einmal abgesehen.( kein Signum,Kopie,Originalität ) Auch Einschreiben lösen das Problem nicht wirklich,da man keine Ansprüche hat und die Post (nicht wirklich ,ein paar Euro ) nicht haftet. Da ja ein beglaubigter Depotkontoauszug nicht gültig sein soll,fragt nicht warum,sollte also derjenige,welcher Papier bekommt,auch Papier einreichen. Wer ein elektronisches Dokument / Mailanhang / Datei bekommt,der möge bitte elektronisch einreichen. Ich erlaube mir die Fairness Opinion zu erwähnen.Niemand außer den Aktionären dürfte ein Interesse daran haben,das diese Vorgänge einfach sind,man Unterstützung bekommt ( Service ! ) und zu was die Gegenseite fähig ist,erleben wir ja schon.Ich halte es für wichtig,die Formalität,und deren Anforderungen also noch einmal hervorzuheben.Mir fehlt da einfach die Kontrolle,die Rückbestätigung,das meine Stimme auch wirksam erfasst und vertreten wird. |