Grüsse Dich, also mit Amercian meine ich den Ausführungsstil bzw Art. Hier schön von FAZ erklärt. Ich bin kein Erklärungsprofi.
Der erste und häufigste Fall ist der der amerikanischen Option (Ausübung). Der Besitzer eines Optionsscheins nach amerikanischer Ausübung ist während der Laufzeit jederzeit berechtigt, seine Option auszuüben. Meint der Besitzer eines Calls, dass der momentane Kursstand während der verbleibenden Laufzeit nicht mehr übertroffen werden wird, so übt er seine Option aus, erhält den Differenzbetrag ausgezahlt und die Option erlischt. Das Gegenstück zur amerikanischen Ausübung ist die europäische Ausübung. Bei Scheinen nach europäischer Ausübung kann die Option nur am Verfallstag ausgeübt werden. Zusätzlich zu dem Verfallstag der Option kann in den Bedingungen des Optionsscheins auch eine Frist angegeben sein, wie viel Zeit zwischen der Ausübung der Option und der Übertragung der Aktien, beziehungsweise des Differenzbetrages vergehen soll. Diese Frist, Valuta genannt, liegt in der Regel zwischen zwei und sieben Tagen. Deutsche Bank ist der Ermiitter...Das weiss Du doch als alter Hase besser als ich hat doch nix mit der Ausführung zu tun. ? Und OS werden zwischen Banken gehandet und ist weniger von Nachfrage udn Angebot und Momentum abghängig. Es steigt und fällit Eis kalt mit dem Basiswert. Du kannst jederzeit auf VK drücken aber bitte mit Limit. bei Kursen unter ASK wird in der Regel fast immer ausgelöst.. Sind wir z.b. bei 0,25 Cent wird man das ding locker für 0,20 los.... Bei eine EK von 0,10 Cent ist man da mehr als glücklich oder nicht? Bitte sei mir nicht sauer. Ich schätze ernsthaft sehr deine Beiträge. aber verstehe bis heute nicht was daran schwachsinn ist ? Danke Gurss Xpress |