Ich selber habe eine Firma. Einmal im Jahr muss ich zum Jahresgespräch beim Steuerberater. Im Nachgang legt er mir einen 70 seitigen Abschluss vor, den ich unterschreibe. Als steuerlicher Laie verstehe ich den Abschluss natürlich nicht durchgängig, muss ich auch nicht. Dafür habe ich ja einen Steuerberater, mit dem ich seit vielen, vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite. Mit der Unterschrift bestätige ich aber regelmäßig, dass ich alles verstehen würde, dass die Angaben im Abschluss richtig sind, genau wie die von mir eingereichten Umsätze und Unterlagen etc. Aus meiner Unterschrift leitet sich leider auch ein gewisser Haftungsausschluss für den Steuerberater ab, im Zweifelsfall hafte ich also auch für den Fehler meines Steuerberaters. Es gibt regelmäßig Berichte von Selbstständigen, die für die Fehler ihres Steuerberaters/Prüfers haften müssen und dabei nicht selten Haus und Hof verlieren. Klar kann man im Nachgang im Zweifelsfall einiges auch gerade biegen, aber so grundsätzlich unbedarft sind Prüfungsgesellschaften sicherlich da auch nicht. Der Steuerberater/Prüfer könnte ja z.B. im Schadensfall auch Behauptungen aufstellen, um sich vor einem möglichen Schadenersatz und Reputationsschaden zu schützen. Nun ist EY global natürlich ganz anders aufgestellt als ein Steuerberater mit 40 Mitarbeitern und auch Wirecard als Konzern hat sicherlich entsprechende Strukturen, aber so ganz möchte ich Deinen Ausführungen trotzdem nicht folgen. EY wird sich sicherlich in einem gewissen Rahmen auch auf eigene Fehler und Fehler von Mandanten vorbereitet haben, sonst wäre EY global nicht dort wo sie jetzt stehen. Ich glaube aber nun nicht, dass EY nicht testieren wird, dafür sind die Statements von Wirecard zum Thema in den letzten Tagen/Wochen zu selbstsicher, zumindest interpretiere ich diese so. Wirecard geht ja aktuell davon aus, dass es keine wesentlichen Abweichungen geben wird, daher glaube ich persönlich fest an ein uneingeschränktes Testat. |