@reitz
also, das Exportgeschäft ist so marginal, dass es keinen wirklichen Bestandteil im GB einnimmt (oder ich habs überlesen).
Im GJ steht:
"Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich in der jeweiligen Heimatwährung des Konzernunternehmens fakturiert, Exportforderungen in fremder Währung sind prinzipiell kursgesichert".
"In einer Fremdwährung erfolgende Transaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Monetäre Posten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.Umrechnungsdifferenzen aus der Bewertung monetärer Aktiva (mitAusnahme der Umrechnungsdifferenzen von Net Investments) bzw. monetärer Passiva werden ungeachtet etwaiger Kurssicherungen ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung werden die in Fremdwährung aufgestellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Diefunktionale Währung bestimmt sich nach dem primären wirt schaftlichen Umfeld, in demdas Unternehmen tätig ist. Alle Tochtergesellschaften betreiben ihr Geschäft selbstständig auf den Märkten ihres Heimatlandes; die funktionale Währung ist somit die jeweilige Landeswährung. Die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die aus diesen abweichenden Umrechnungskursen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung resultieren, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Solche Umrechnungsdifferenzen werden in der Periode, in der das Tochterunternehmen veräußert wird, ergebniswirksam erfasst"
So viel zum: "Wie das Klöckner" handhabt.
@simba
Knauf könnet höchstens 1.9% aller Aktien ~ 2 Mio. auf den Markt geworfen haben. Da er sonst die Meldeschwele von 3% unterschreiten würde und dies meldepflichtig ist.
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