Beim Vergleichen der Stimmzettel (erste vorläufige Fassung vs. zweite vorläufige Fassung) vorhin habe ich auch etwas erkannt, das ich beim ersten Lesen der Erstfassung des Stimmzettels schlichtweg nicht erkannt hatte. Wirklich, wirklich sorry! Mann, oh Mann, bzw. Frau, oh Frau, ist mir das jetzt peinlich! Schaut euch mal auf dem Stimmzettel Proposal 2 an mit der Aufteilung in (a) und (b) (Textierung und Auswahlmöglichkeiten; sind in Erstfassung und Zweitfassung gleich). Was ist, wenn der Vorschlag 2 in seiner Gesamtheit auch in der endgültigen Vollmachtserklärung exakt so ausgewiesen ist und der Vorschlag 2a Zustimmung und der Vorschlag 2b Ablehnung erhält? Wieviele neue Aktien können dann ausgegeben werden, falls ein Reverse Split durchgeführt wird? Meine Meinung: um 600.000 Stück mehr, als wenn Vorschlag 2a und Vorschlag 2b Zustimmung erhalten haben - also um 600.000 Stück mehr als jene Bandbreiten von Stückzahlen (abhängig vom Reverse Split-Verhältnis (Bandbreite 10:1 bis 30:1)), die wir hier in den vergangenen zwei Tagen schon abgehandelt haben und von denen auch ich hier schon geschrieben hatte. Ich hoffe, dass ich mich da jetzt nicht schon wieder gedanklich vergaloppiert habe. Oder doch?
Ein Abstimmergebnis „Zustimmung Vorschlag 2a und Ablehnung Vorschlag 2b“ ist auch meiner Sicht sehr, sehr unwahrscheinlich, aufgrund der Formulierung aus meiner Sicht aber theoretisch möglich. |