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(Versuch SdK 'herstructureringsdeskundige, attachement 8)
Nach Ansicht von SdK kommt SIHNV seinen Verpflichtungen aus verschiedenen Gründen nicht nach, darunter Art. 37\ Fw Informationspflichten. Abgesehen von dieser Transaktion, die am 9. Mai 2023 angekündigt wurde, sind mehrere weitere Fragen von SdK unbeantwortet geblieben und es bestehen weiterhin Unsicherheiten zu verschiedenen Themen, insbesondere zur Bewertungsfrage.42. Einerseits handelt es sich um Angelegenheiten, die in der mündlichen Verhandlung besprochen werden können, die im Rahmen eines von der SIHNV einzureichenden Homologationsantrags zu entscheiden ist, andererseits hatte es die SIHNV selbst in der Hand, beim Gericht einen Antrag zu stellen Art. .378 Fw, über die Frage zu entscheiden, ob der Inhalt der Vereinbarung oder der beigefügten Dokumente ausreichend ist und ob sie in diesem Zusammenhang verpflichtet ist, die von SdK angeforderten Informationen zu erteilen, beispielsweise indem sie diese nur BRF gemäß zur Verfügung stellt eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
In diesem Zusammenhang hätte es auch eine Stellungnahme zu den von ihm verwendeten Werten, Ausgangspunkten und Annahmen im Sinne von Art. einholen können. 375 Absatz 1, Teile e bis gFw.43. Obwohl SIHNV von einer kompetenten Anwaltskanzlei unterstützt wurde, hat sie sich entschieden, dies nicht zu tun. Gemäß Art. Dieses Recht steht gemäß § 378 Abs. 1 Fw nur dem Schuldner bzw. dem Sanierungsgutachter zu.
44. Es ist jetzt zu spät, Anträge nach Art. 378 Fw, da die Zusammensetzung bereits zur Abstimmung gestellt wurde. Dies ist ein Beispiel für die Folgen der Tatsache, dass SIHNV sich dafür entschieden hat, keinen Sanierungsexperten, sondern nur Beobachter zu ernennen. SdK hat mittlerweile zwei Gespräche mit den Beobachtern geführt, versteht das aber in der Kunst. 370 Fw gegebene Aufgaben und Befugnisse sind begrenzt. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Überwachung des Zustandekommens der Vereinbarung. Sie werden, sofern die SdK dies annimmt, eine Stellungnahme an das Gericht übermitteln, die zur Behandlung des Sachverhalts herangezogen werden kann.
Homologationsanfrage. Darüber hinaus können sie ab Art. 380 Abs. 2 Fw ist es ihre Aufgabe, zu beurteilen, ob eine Beeinträchtigung der Interessen der Gesellschafter vorliegt, wenn sich abzeichnet, dass der Schuldner keine Einigung erzielen kann oder die Interessen des Gesamtgläubigers beeinträchtigt werden Gericht davon. Dies könnte letztlich dazu führen, dass ein Sanierungsexperte bestellt wird.45. SdK fragt sich, ob die Beobachter angesichts ihrer begrenzten Aufgaben und Befugnisse in der Lage sein werden, sich ein vollständiges Bild der Lage zu machen. Beispielsweise erklärte SIHNV in Abschnitt 4.6 seines Schreibens vom 4. Mai 2023, dass die Beobachter alle von ihnen angeforderten Informationen, einschließlich der von BRF angeforderten Managementprognosen, erhalten hätten und dass die Beobachter sich daraus eine eigene unabhängige Meinung bilden könnten die vorgeschlagene Vereinbarung. SdK weist jedoch darauf hin, dass die Beobachter selbst keine Bewertungsexperten sind, die Struktur und Größe der Steinhoff-Gruppe außergewöhnlich ist und daher nicht als geeignet angesehen werden sollte, die Richtigkeit der Berichte des BFI, der Analysegruppe und/oder des BRF zu beurteilen (die haben sich auch die Beobachter geäußert). ). Auch die Managementprognosen, die die Beobachter selbst erhalten haben, können sie nicht zur Beurteilung der Richtigkeit der Bewertungen heranziehen. Darüber hinaus verfügen sie nicht über die Befugnis, selbst einen Wertgutachter zu bestellen, was sie auch gegenüber der SdK bestätigt haben. 46. Ein Restrukturierungsexperte hat mehr rechtliche Befugnisse als ein Beobachter. Er kann jedoch einen oder mehrere unabhängige Finanzexperten beauftragen und sogar eine eigene Vereinbarung anbieten. Letzteres mag angesichts der Komplexität dieses Dossiers theoretisch schwer zu erreichen erscheinen, doch genau diese Komplexität gibt angesichts seiner weitreichenderen Befugnisse auch Anlass, einen Restrukturierungsexperten zu benennen. Angesichts der großen gesellschaftlichen Bedeutung ist Auch ein Sanierungsexperte ist sinnvoll. Die Steinhoff-Gruppe erwirtschaftet laut SIHNV selbst einen Milliardenumsatz und beschäftigte zum 30. September 2022 weltweit 94.754 Mitarbeiter.
47. Der SdK sind keine Einwände der SIHNV gegen diesen Antrag bekannt. SdK kann sich vorstellen, dass SIHNV argumentieren wird, dass es zu einer Verzögerung bei der Bestellung eines Restrukturierungsexperten kommen wird. SdK teilt diese Position, wenn überhaupt, nicht. Die Bestellung eines Restrukturierungsexperten kann diesen Prozess sogar beschleunigen. Beispielsweise könnte er/sie im Vorfeld der Homologationsanhörung unmittelbar nach seiner/ihrer Ernennung beschließen, einen Dritten mit der Erstellung eines unabhängigen neuen Wertgutachtens zu beauftragen, was auch den Verkauf der Matratzenfirma einschließen und ihm/ihr mehr Optionen bieten würde hat die Richtigkeit der Einstufung anhand zu bestellender Sachverständiger beurteilen zu lassen und beispielsweise zu prüfen, ob die Beibehaltung und teilweise Erhöhung der PIK-Zinssätze gerechtfertigt ist und/oder gemäß Art. 373 Fw aufzuheben oder diese oder andere Vereinbarungen ändern.
48. Gerade die Anwesenheit eines Restrukturierungsexperten mit den entsprechenden Befugnissen bietet mehr Möglichkeiten, sich frühzeitig Klarheit zu verschaffen und damit auch sicherzustellen, dass der Plan, wenn er alle Anforderungen erfüllt, genehmigt wird.3. KOMPETENZ UND VEWOEK49. SdK hält 80.000 Anteile am Kapital der SIHNV, es handelt sich also um eine ex-Art. 371 Absatz L Fw ist berechtigt, diesen Antrag zu stellen. Über die eigenen Aktien hinaus vertritt die SdK die Interessen eines großen Aktionärskreises. Dies zeigte sich auch darin, dass die SdK auf der Hauptversammlung vom 22. März 2023 aufgrund einer erteilten Vollmacht ca. 22,5 % der Gesamtzahl der Aktionäre [und ca. 600 % der anwesenden Aktionäre] vertrat . Im Rahmen dieses Antrags besteht keine Verpflichtung der SdK, mehrere Gesellschafter förmlich zu unterstützen. Aus Gründen der Geschwindigkeit wird dieser Antrag daher offiziell nur im Namen von SdK.50 gestellt. SIHNV hat ihren Sitz in Amsterdam und die Einleitungserklärung gemäß Art. 373 Abs. 3 Fw wurde am 28. März 2023 beim Gericht von Amsterdam eingereicht.
51. Da es sich bei dem vorliegenden Antrag nicht um den ersten Antrag im Rahmen dieses WHOA-Verfahrens handelt – schließlich wurden auf Antrag der SIHNV bereits Beobachter ernannt –, ist er gemäß Art. .3 derselben Verordnung erforderlich.52. Für die in Art. 3.2 der oben genannten Regelungen, in denen festgestellt wird, dass sich der Schuldner in einer Situation gemäß Art. befindet. In Art. 370 Abs. 1 Fw verweist GdK auf die von der SIHNV vorgeschlagene Vereinbarung, in der der Schuldner selbst darauf hinweist, dass diese Gründe vorliegen, da ausstehende Darlehen am 30. Juni 2023 fällig und zahlbar werden.
53. Gemäß Art. In Ziffer 3.2 der oben genannten Verordnungen nennt die SdK folgende drei mögliche Sanierungsexperten:
i)Herr. K.C. Mensink, angeschlossen an GMW Advocaten in Den Haag. Ein von ihm erstellter Kostenvoranschlag für die mit seiner Bestellung verbundenen Kosten ist als Anlage 16 beigefügt.
Herr. N.S. Reerink und Herr f. Davids, verbunden mit Davids Advocaten in Amsterdam. Ein von ihnen vorgelegter Kostenvoranschlag für die mit ihrer Bestellung verbundenen Kosten ist als Anlage 17 beigefügt.
Herr. E.L. Zetteler, verbunden mit Wijn & Stael Advocaten in Utrecht. Ein von ihr eingereichtes Angebot für die mit seiner Ernennung verbundenen Kosten ist als Anlage 1B.iiJ54 beigefügt.
Diese drei Personen verfügen allesamt über die für die Bestellung als Sanierungsgutachter erforderliche Sachkunde und haben sich auch bereit und in der Lage erklärt, eine solche Beauftragung anzunehmen, so dass die SdK beim Gericht die Bestellung einer von ihnen beantragt |