Die Bewertung ist abhängig von der Tatsache, ob ein Einzel- oder ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Werden separate Einzelabschlüsse nach IFRS aufgestellt, dann sind die Anteile an Tochterunternehmen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen gem. IAS 27.10 wie folgt zu bilanzieren: zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IFRS 9 (das ist der fair value Wert). Für jede Kategorie von Anteilen gelten die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Separate Einzelabschlüsse nach IFRS sind gem. IAS 27.4 solche Abschlüsse, die zusätzlich zum Konzernabschluss veröffentlicht werden, sowie Abschlüsse, bei denen Anteile unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert werden, und Abschlüsse, bei denen Anteile von Partnerunternehmen an Joint Ventures Quoten konsolidiert werden. Gem.IAS 28.10 f. und IFRS 11.26 f. dürfen Anteile an Joint Ventures und assoziierten Unternehmen in dem Einzelabschluss nach IFRS alternativ mit der Equity-Methode oder zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Gem. IAS 28.10 werden bei der Equity-Methode die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens. Der Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens wird in dessen Ergebnis ausgewiesen. Vom Beteiligungsunternehmen empfangene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile. |