Diese Theorie der Erst- und Zweitbezahlung würde ich als reichlich konfus ansehen.
Das mit der Bezahlung durch die Abdampfproduzenten, die den GPC dann selber nutzen, war ursprünglich so gedacht, hat aber nicht so richtig funktioniert. Es haben sich kaum Abdampfproduzenten gefunden, die so ein Ding kaufen wollten. Lediglich der GPC von Höltinghausen hat so seinen Abnehmer gefunden. Der GPC von Lünen wurde noch im TÜV-Gutachten als Eigentum von ENVA bezeichnet.
Wegen der Investitionszurückhaltung der Abdampfproduzenten mußte eine neue Form der Finanzierung gefunden werden. Nach dem Finanzierungsmodell von tiv/UTB sucht tiv Privatanleger, die eine bestimmte Summe in so einen GPC investieren möchten. Mehrere Privatanleger bringen gemeinsam den Kaufpreis für den GPC auf und kaufen den GPC von der tiv-Tochtergesellschaft UTB, den UTB bei ENVA gekauft hat. Das Geld fließt also von den Privatanlegern zu UTB und von dort zu ENVA. Die Privatanleger werden (und bleiben auch) gemeinschaftlich Eigentümer des GPC. Sie verpachten ihr Eigentum gegen eine feste vierteljährliche Zahlung von 2,5% der Investitionssumme zurück an UTB. UTB hat nun verschiedene Möglichkeiten, mit diesen GPC Einnahmen zu erzielen, zum Beispiel durch Weiterverpachtung des GPC an einen Abdampfproduzenten oder durch eigene Anwendung des GPC bei einem Abdampfproduzenten und Verkauf des Stroms. Die Zahlung von UTB an die Anleger ist unabhängig davon, ob UTB für den GPC einen Anwendungsfall findet. Wenn UTB keinen Anwendungsfall findet, ist das zunächst nicht das Problem der Anleger, sondern das von UTB. Die Zahlungen müssen weiter geleistet werden. Erst wenn UTB längere Zeit keine Anwendung findet und durch die Zahlungsverpflichtungen an die Anleger pleitegeht, hätten die Anleger ein Problem. Zu einem Problem könnte es am Ende der Anlagedauer von 10,5 Jahren kommen. Da hat sich UTB verpflichtet, den GPC von den Anlegern zurückzukaufen. Ob UTB dazu in der Lage ist, steht noch in den Sternen. |