Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 04.08.24 19:56
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361216
neuester Beitrag: 04.08.24 19:56 von: Squideye Leser gesamt: 88823848
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15.09.19 17:54
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8179 Postings, 2359 Tage STElNHOFFPareto

ich denke den einen oder anderen Bänker juckt es schon, bei 0,5% Negativzins ein paar Milliarden für 3% zu parken. Und bei der Chance einer guten Umschuldung, denke ich, daß Steini dann bestimmten Leuten schon einen besseren Einblick in die Bücher gibt.  

15.09.19 18:05
1

1448 Postings, 7780 Tage guniRicky66 - Super Post, sinnloser geht Nicht!

.y
-----------
when nothing goes right... go left!

15.09.19 18:19
1

1797 Postings, 2232 Tage Ricky66Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 16.09.19 06:23
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Kommentar: Spam

 

 

15.09.19 18:22
2

1797 Postings, 2232 Tage Ricky66die Nerven

15.09.19 18:23
2

851 Postings, 2400 Tage alphalupidie lieben Klagen ....

bis das abgeschlossen ist, werden noch einige Sommer
über das Land ziehen.
Wer wird denn alles verklagt?
a) Commerzbank, welche die Shares ungenügend geprüft
auf den Markt geworfen hat ?
b) das Wirtschaftprüfungsunternehmen, welche die falschen
Bilanzen abgesegnet hat?
c) SH selbst, da Teile des alten Managements die Gewinne und
den Buchwert verschönert haben.

Die Holding selbst ist auch ein Opfer. Das eigenen korrupten Managements,
sowie diverse  Kontrollorgane haben jämmerlich versagt.

Bis alles geklärt ist, werden noch viele Jahre vergehen und eine
zinsgünstige Umschuldung dürfte nicht im Interesse der Gläubiger
liegen.

SH könnte zur Schuldenreduzierung noch einige Beteiligungen veräußern bzw. den ein-
oder anderen Teil in eine eigenständige AG umwandeln.

Warten wir einfach ab, was kommt. Der Invest ist immer noch
eine große und spannende Wundertüte.



 

15.09.19 19:21
2

286 Postings, 2044 Tage OpasJungGanz Ehrlich

Ich verstehe nicht weshalb Ricky für seinen Post zwei schwarze Sterne bekommen hat. Wer sich mit dem Thema Steinhoff vor dem großen Absturz beschäftigt hat, war doch schon Zeuge vom schleichenden Fall der Aktie. Nicht nur in Südafrika sondern auch in Europa gab es bereits Stimmen dass etwas vorgeht bei Steinhoff. Wer das komplett ignoriert hat, hat eben die notwendige Sorgfalt vermissen lassen um z.b seine Position zu reduzieren. Dass es natürlich zum Tschernobyl der Aktienschmelze in diesem Ausmaß kommt konnte niemand ahnen, aber wie gesagt die Vorboten hat es klar gegenen.
Aber jetzt nach Vorne gucken, da spielt die Musik...  

15.09.19 19:55
2

5690 Postings, 2646 Tage gewinnnichtverlustUntersuchung Staatsanwaltschaft

Ich bin bei weitem kein Jurist, aber aus meiner primitiven Sicht kann doch niemand behaupten, es hätte keine negativen Anzeichen bei Steinhoff gegeben, wenn eine Staatsanwaltschaft VOR dem Börsegang Ermittlungen durchgeführt hat.

Es muss jedem Käufer, der Steinhoffaktien nach dem Börsegang gekauft hat, klar gewesen sein, dass bei Steinhoff nicht alles problemlos läuft.

Der Artikel vom Handelsblatt ist datiert mit 07.12.2015 10:42.

3 Tage NACH der Razzia war der Börsengang.

2 Jahre hat es noch gedauert, bis es zur Implusion des Aktienkurses gekommen ist.

Kann die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Oldenburg für uns in Prozessen positiv ausgelegt werden?

Aktien haben immer ein Risiko beim Kauf. Bei Gewinn wird verkauft und der Gewinn eingesteckt, bei Verlust wird geklagt und der Verlust soll ausgeglichen werden. Sehr eigenartige Auffassung.

 

15.09.19 20:00
1

5690 Postings, 2646 Tage gewinnnichtverlustUntersuchung Staatsanwaltschaft

15.09.19 20:01
1

1797 Postings, 2232 Tage Ricky66@OpasJung,

danke für deine Schützenhilfe.
Ich kann damit sehr gut leben, dass nicht alle meiner Meinung sind. Und das kann man mit Schwarzen oder mit sinnbefreiten BM's zum Ausdruck bringen. Die Hartgesottenen leben von den Zittrigen und Nervösen, da wird, wenns mit den Gewinnen mal wieder länger dauert, in der Argumentationsnot schnell mal die grobe Kelle hervorgeholt.
Ich halts gut aus, jeder so, wie es seine Möglichkeiten erlauben.
Die Gedanken sind frei!
 

15.09.19 20:07
1

1797 Postings, 2232 Tage Ricky66@gewinn..

Achtung, für diese Blasphemie hab ich 4 Schwarze ausgefasst! ;)
 

15.09.19 20:13
1

298 Postings, 2300 Tage Souza#gewinnnichtve

"Aktien haben immer ein Risiko beim Kauf. Bei Gewinn wird verkauft und der Gewinn eingesteckt, bei Verlust wird geklagt und der Verlust soll ausgeglichen werden. Sehr eigenartige Auffassung."

Dumm ist nur, dass solch "eigenartige Auffassung" Gesetz ist. Soweit sich das gegen die Akteure (hier Deloitte, Jooste) richtet, macht das Sinn. Aber die Klagemöglichkeiten gegen die Gesellschaft und damit der alten gegen die neuen Aktionäre die belasten völlig unsinnig Justiz und Wirtschaft.  
 

15.09.19 20:18

5690 Postings, 2646 Tage gewinnnichtverlustFakten

Es kann jedenfalls niemand behaupten, dass alles positiv war.

Mehr wollte ich nicht.

Rechtlich ist Jooste vermutlich nicht angreifbar, sondern nur Steinhoff. Deloitte, Coba ist eine andere Sache.

Jooste ist übrigens immer noch frei, das ist für mich eigentlich der Skandal.

Aber Jooste hat eben nicht nur einen Kaugummi gestohlen, sonst hätte er schon Handschellen an.  

15.09.19 20:26
4

4588 Postings, 2295 Tage walter.euckenwas der richter sagen wird:

der richter wird sagen, dass seit dem viceroy bericht jedem aktionär genügend informationen öffentlich zugänglich gewesen wären über das risiko seines engagementes und jeder die möglichkeit gehabt hätte, rechtzeitig zu verkaufen.  und deshalb die klagen abweisen, ein aktienkauf ist grundsätzlich mit risiken behaftet, das weiss jeder anleger.

wer seine eigenverantwortung nicht wahrnimmt, der kann im nachhinein nicht anderen die schuld geben.

irgendwie witzig, wenn schlussendlich steinhoff ausgerechnet wegen des viceroy berichtes rechtlich aus den klagen herauskommen würde...  

15.09.19 20:26
6

8618 Postings, 2102 Tage Dirty JackLöschung


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Zeitpunkt: 16.09.19 12:08
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers

 

 

15.09.19 20:33
11

1214 Postings, 2233 Tage Cognoiddenkt dran,

morgen will der Richter in SA seine Entscheidung verkünden! Definitiv interessant. Hoffentlich hatte er ein schönes WE :D  

15.09.19 20:36

5690 Postings, 2646 Tage gewinnnichtverlustViceroy Report

Der Viceroy Report ist doch erst einen Tag nach dem Jooste Rücktritt veröffentlicht worden.

Das wird uns bei den Kosten wohl nicht helfen, aber wieder nur meine bescheidene Meinung, bin ja kein Jurist. Vielleicht könnte jemand mit Wissen im Rechtsbereich hier seine Expertise einbringen.  

16.09.19 02:03

4903 Postings, 2341 Tage SuissereZinsgünstige Umschuldung

Wird mmn nicht kommen. Diese Knebelposition der Holding ist für die Gläubiger ideal,zumindest solange wie noch Assets verkauft werden können. Und wenn das Konstrukt zerbrechen sollte (ich sage nicht, dass das der Plan ist), ist man priorisiert besichert.  

16.09.19 02:45
2

1873 Postings, 2470 Tage Klaas KleverFragen über Fragen

Was mich bzgl. möglicher Klagen auch beschäftigt (bin ebenfalls kein Jurist): mit TILP und VEB werden sicherlich Vergleiche geschlossen werden, alles andere macht ja keinen Sinn. Hoffen wir auf tragbare und schnelle Vergleiche, damit keine unnötige Zeit verloren geht. Aber: Kann es theoretisch passieren, dass unterschiedlich geartete Vergleiche für TILP gegenüber VEB herausspringt (dass also TILP-Kunden besser oder schlechter gestellt werden als VEB-Kläger ?!). Oder können die Vergleiche für TILP und VEB ohnehin nur identisch ausfallen ? Zudem hat ja TILP erst mal diese Musterfeststellungsklage in Frankfurt laufen. Laut TILP können sich geschädigte Aktionäre noch bis Ende Januar 2020 dieser Klage anschliessen bzw. ihre Ansprüche geltend machen (weil dann die 6-Monate-Frist nach Bestimmung des Musterklägers ablaufen). Was aber wenn sich Steinhoff mit TILP und VEB vorher schon auf einen Vergleich einigt ? (also vor Ablauf dieser Frist) Steinhoff muss doch wissen mit wievielen Klägern (Altaktionären) man es zu tun hat. Ansonsten würden sich für mich folgende Schlüsse ergeben: Falls Steinhoff die genaue Zahl der "klagewilligen Altaktionäre" tatsächlich VORHER wissen MUSS, dann muss man tatsächlich bis mindestens Ende Januar 2020 warten, was für uns alle sicher schlecht wäre. Zweite Variante: Steinhoff stellt für den Vergleich mit VEB die Summe "x" und für den Vergleich mit TILP die Summe "y" bereit. Entweder es wird angenommen oder ansonsten darf man jahrelang klagen, was sicher vor allem für die Kläger von Nachteil wäre. In diesem zweiten Fall ist es Steinhoff sicherlich egal, wie viele Altaktionäre noch auf den "Vergleichs-Zug" in den kommenden Monaten aufspringen werden, denn an den bereitgestellten Summen ändert sich ja nichts. Je nach der noch innerhalb der Frist hinzukommenden Altaktionärs-Anzahl wird dann eben der "Kuchen" kleiner, der pro Kopf anfällt. Die zweite Variante erscheint mir am logischsten, denn sie lässt die Hoffnung auf baldige Vergleiche zu und hat zudem den Vorteil der finanziellen Planungssicherheit für Steinhoff. Natürlich mag es noch eine dritte Variante geben, denn jedem Altaktionär steht es natürlich frei, sich an den Anwalt seines Vertrauens zu wenden und auf eigene Faust Steini zu verklagen (also weder über TILP noch über VEB zu gehen). Aber ich denke, diese Gruppe Altaktionäre dürfte eher vernachlässigbar sein.
 

16.09.19 06:38
1

2480 Postings, 2381 Tage DerFuchs123Vergleiche erst im Jahre 2020 ?

" Laut TILP können sich geschädigte Aktionäre noch bis Ende Januar 2020 dieser Klage anschliessen bzw. ihre Ansprüche geltend machen (weil dann die 6-Monate-Frist nach Bestimmung des Musterklägers ablaufen). "

Das ist genau der Punkt, weshalb es einen möglichen Vergleich bestenfalls und mit viel Glück erst im Laufe des Jahres 2020 geben kann, aber das hatte ich ja schon geschrieben und wurde "angefeindet".
Das sind aber nun mal leider die Fakten, ich kann es auch nicht ändern und es wäre mir anders lieber.  

16.09.19 06:41

1534 Postings, 4989 Tage Junited2002Den SH Skandal kann man gut mit Ahold vergleichen

Bzgl. vergleich mit Aktionären hier ein Link
https://www.google.com/amp/s/...de/finanzen/artikel/a-387752-amp.html
Deloite war damals auch involviert  

16.09.19 06:50
1

1222 Postings, 4228 Tage derkleinanleger81Derfuchs

Ich persönlich denk nicht dass eine Einigung betreffend klagen zwingend an die „Anmeldefrist“ der Aktionäre gebunden ist. Man könnte ja auch die Summe X festlegen und dann auf die Geschädigten aufteilen bzw. den Schlüssel erarbeiten.

Zumindest hat sich für mich auch der Artikel zu Ahold so ähnlich gelesen.
 

16.09.19 07:02
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1534 Postings, 4989 Tage Junited2002Bzgl. entschädigung Aktionäre

die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen seit 2015. Das war den Aktionären beim Böresengang wohl auch bekannt.

https://www.google.com/amp/s/mobil.nwzonline.de/...750117317-amp.html  

16.09.19 07:04
1

1231 Postings, 6063 Tage Tradernumberone...die vier Monate in Bezug auf Tilp wird

Steinhoff auch noch überstehen.

Ich denke, dass ein VEB-Abschluss sowieso zuerst eingetütet wird und schon mal die groben Eckdaten für alle weiteren Aktionärsklagen vorgeben wird.

Es ist ja auch völlig unklar, ob Tilp aufgrund der hohen Kosten für den Kläger überhaupt eine wahrnehmbare Anzahl an Mandate zusammengekommen hat. Vll ist es ja auch nur der berühmte Sturm im Wasserglas und das Tilp-Settlement nicht wirklich hoch.

Tja wann kommt die a.o. HV? Mit einer Bestellung des neuen WP hat man nun ja auch nicht mehr so viel Zeit, wenn hier eine gewissenhafte Prüfung durchgeführt werden soll. In gut 2 Wochen ist Geschäftsjahresschluss und die vorbereitenden Abschlussaktivitäten laufen wahrscheinlich schon auf Hochtouren. Im Übrigen erwartet der Kapitalmarkt, dass der 19er Abschluss wieder fristgerecht auf den Tisch kommt. Vor diesem Hintergrund könnte zumindest der VEB-Deal unmittelbar bzw. in wenigen Wochen  durch sein, damit die Ergebnisse auch im Rahmen der a.o. HV präsentiert/abgenickt werden können.  

16.09.19 07:47
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352 Postings, 1976 Tage stksat|229185074@Klaas - Vergleich mit Klägern

Guten Morgen Klaas,

ich meine, dass du Preez die Thematik beim Investor Day angesprochen hat. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob zwischen Vendor-Claims und Shareholder-Claims unterschieden wird. Obwohl es hier in den Niederlanden lt. LdP scheinbar ein niederes Gerichtsurteil gibt, dass die Forderungen von Vendor Claims über denen der Shareholder Claims stehen (scheinbar ist dieses Urteil jedoch sehr fragwürdig und wird möglicherweise durch ein höheres Gericht zu Fall gebracht werden), meinte du Preez wörtlich, als es um die Forderungen der einzelnen Klageparteien ging: "The shareholder body is the shareholder body." Man könne nicht die Forderungen einer Gruppe über jene der anderen stellen, jedenfalls sei das nur sehr schwierig. Ich denke wenn das schon für die Unterscheidung von Vendor-Shareholder-Claims gibt, dann darf es unter den einzelnen Shareholder Claims so gut wie keine Unterscheidungen geben.

Ich denke hier liegt auch die eigentliche Schwierigkeit der Vergleichsverhandlungen. Nämlich sich mit allen Parteien (oder dem Großteil) auf eine Vergleichssumme zu einigen. Daher hat das Litigation Committee auch laut du Preez sehr viel Zeit in die Frage investiert sich überhaupt einmal einen Überblick zu verschaffen und alle Parteien und ihre (möglichen) Forderungen zu identifizieren. Denke das ist die Basis um hier überhaupt mit den Verhandlungen zu beginnen. Dieser Prozess war zum Investor Day laut CEO jedenfalls schon abgeschlossen.

Ich glaube also, dass ein großer Vergleich kommt (eventuell ergänzt durch ein paar Sonderfälle wie z.B. Tekkie Town) und sich die einzelnen Streitparteien dann die Summe der Zahlung/neuen Aktien unter sich aufteilen werden.
 

16.09.19 08:54

4332 Postings, 2221 Tage VisiomaximaKlaas

sag bloß Du bist imemr noch dabei ? Warst ja mal auf dem richtigen Weg vor einiger Zeit , wären wenigstens ein paar Euro mehr gewesen oder halt Mengen ertraden , also rein und raus geht da schon immer hin und her , so haste dann wenigstens mal paar mio Anteile irgendwann fürs gleiche Geld , gut unterm Streich sind die vermutlich auch mal nix Wert , aber wenigstens ne Chance

Aber musst Du selber wissen  

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