Das Finanzamt möchte zukünftig fast 28% Ihrer Kursgewinne. Ab dem 01.01.2009 gilt für Kapitalanleger mit der Abgeltungssteuer in Deutschland eine neue Zeitrechnung. So kassiert der Staat mit der Abgeltungssteuer ab. Zinserträge, Dividenden und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Investmentfonds, Aktien) werden unabhängig von ihrer Haltedauer - die einjährige Spekulationsfrist fällt weg - generell mit 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert, wenn die Kapitalanlage nach dem 01.01.2009 getätigt wird. Die Abgeltungssteuer wird direkt bei den konten- und depotführenden Geldinstituten einbehalten. |