Aktuell (mit dem Ex-Tag) stehen drei Sachen im Raum:
- Dividende (1), die Aktie wird nun "ex" gehandelt, die bis kurz voher (und ggf. immernoch) Aktionäre haben Anspruch auf die Dividende (soundsoviel RMB/HKD entsprechend 0,48€/Stück (oder so)) - das führt im Regelfall ab Ex-Tag zum "Dividendenabschlag" und am Zahlbarkeitstag zur Zahlung der Dividende an den, der die Aktie vor dem Ex-Tag hielt. Wer heute die Aktie kauft, hat keinen Anspruch auf die 2024er Dividende. Das läuft auch bei deutschen Aktien so, man bekommt keinen Gutschein, man bekommt irgendwann die Kohle (auf die man einen Anspruch hat).
- Bonus-(2) und Kapitalaktien (3), der Anspruch wurde auf der HV beschlossen und er hängt/hing daran, wer vor dem Ex-Tag die Aktie hielt. Der Anspruch bleibt bei denen, die vor dem Ex-Tag die Aktie hielten (und ggf. noch halten), und an sie erfolgt "eines Tages" die Lieferung. Wer heute die Aktie kauft, hat keinen Anspruch auf Lieferung. "Eines Tages" (Lieferdatum) erhält man die Aktien im Depot gutgeschrieben (wie z.B. bei BP plc (oder vor ein paar Jahren bei der Lufthansa) wenn man sich für die Sachdividende entscheidet).
Im Zweifelsfalls müßte man das dann wohl in Stufe 1 beim depotführenden Institut anmahnen und wenn es ganz hart kommt zivilrechtlich durchsetzen (mußte ich bislang bei noch keiner Dividendenzahlung!).
Ob Heinrich Fiskus im Falle des Verkaufs die "Altaktien" Fifo-mäßig anders besteuern würde als die "geschenkt" bekommenen neuen oder "alle gleich" (wie man es bei einem echten Split erwarten würde)? Wer weiß? Im Zweifelsfall überträgt man jetzt seine Aktien auf sein anderes Depot bei einem anderen Institut und guckt zu wie es weitergeht, evtl. auch aus Jux die Hälfte gen Institut A "inkl. Einstandsdaten" und die andere Hälfte gen Institut B "jetzt versteuern", danach dann nochmal Bonus- und Kapitalaktien (mit und ohne Einstände) hin und her übertragen bis niemand mehr durchblickt.
Dr. Google sagt zu Bonusaktien: "Die Ausgabe von Gratisaktien ist also ein nicht steuerbarer Vorgang, § 1 KapErhG. Die Anschaffungskosten der bisherigen Aktien sind auf alte und neue Aktien gleichmäßig zu verteilen, § 3 KapErhG, § 220 AktG, § 57o GmbHG." zu "Kapitalaktien" antwortet die KI am Thema vorbei ;-) gefühlt sind das ja auch "Bonusaktien".
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