wenn die Auflösung nichtig ist, dann sind die Klagen in Portugal wohl auch erstmal nichtig weil sich die Ausgangslage geändert hat.
Aber es gibt ja unterschiedliche Klagen, auch in Portugal.
Die auf Entschädigung wegen Fehlinformation könnten wohl weiter bestehen bleiben.
Bei Nichtigkeit sind wir weiter Besitzer der Neuen Bank aber die 4,9 eingeschossenen Milliarden könnten dann wohl als Kapitalerhöhung nachträglich interpretiert werden, was unsere Aktien auch so verwässern würde, dass sie nichts mehr wert wären.
Oder die ganze Bank würde verstaatlicht mit minimalen Entschädigungen.
Die Schuldfrage bleibt aber auch dann bestehen.
Und wenn der Schuldige die Bank von Portugal oder der Staat ist, kann der theoretisch zu Entschädigungszahlungen verurteilt werden.
Da das aber wohl auf Steuerzahlerkosten geschieht, ist das alles wieder eine politische Frage. |