Hallo allerseits und speziell dem wohl übermütigen Herrn Klug, ich frage mich wie Du dazu kommst zu behaupten, dass die Firma ENVA Systems die beim Oberlandgericht Freiburg anhängende Gerichtssache (Az: 14 U 179/12) gewonnen hätte? Fakt ist, dass die Firma ENVA Systems den Kostenvorschuss an das OLG noch nicht bezahlt hat (für das Gutachten eines Sachverständigen). Nun zu deiner Frage: Dies sagt mir, dass Du nach wie vor faktenlose Behauptungen in den Raum stellst. Nicht sehr klug von Dir.;) Informiere Dich besser bei neutralen Stellen, das Aktenzeichen wird Dir behilflich sein.
Bei der Gelegenheit noch eine kleine Hilfestellung: Eine Bilanz sollte man besser selbst unter Unternehmensregister nachlesen. Ein Anstieg der Verbindlichkeiten um ca. 400.000€ bedeutet nicht, dass man plötzlich falsch gewirtschaftet hat. Wenn man bei den Aktiva nachsieht und dort den Anstieg der Forderungen und des Anlagevermögens erblickt heißt dies wohl, dass man unter anderem auch investiert hat. Das bedeutet, die Firma hat mehr Sachanlagen (z. B. LKW oder Holzschredder oder oder oder)... und wenn es läuft, wie man glaubt, dann wird im darauf folgenden Geschäftsjahr wieder ein positives Ergebnis stehen. So einfach kann es sein, wenn man sich objektiv mit Dingen beschäftigt.;)
Schöne Grüße an alle
PS: Ich würde allen Interessierten empfehlen den Rat von fliege77 aus Posting #16666 zu beherzigen und die Standorte der ENVA abzutelefonieren. Ich denke, da würde so mancher sehr überrascht sein. |