Inhaltliche Angaben zum laufenden Verfahren wirst du vom OLG Freiburg sicher nicht bekommen. Aber einige Infos wären trotzdem erhältlich, z.B.
- über die Streitparteien (ENVA Systems und Energiepark Gengenbach, die kennst du ja schon und kannst sie auch nennen. Wenn das Gericht dann nicht widerspricht, dann ist es das richtige Aktenzeichen.)
- über den Verhandlungstermin (Ist schon ein Termin angesetzt oder nicht. Wenn es noch keinen Termin gibt, wie kannst du diesen dann zeitnah erfahren, sobald er festgesetzt wird? Mit diesen Informationen weißt du dann, was davon zu halten ist, wenn hier wieder jemand rumposaunt, das die Verhandlung angeblich bereits mit Erfolg für ENVA stattgefunden hätte.)
- über die Vorinstanz (Urteilsdatum, welches Landgericht, welches Aktenzeichen? Bei diesem vorinstanzlichen Gericht kannst du dir, falls das Gericht nicht selbst schon die Entscheidung in eine Datenbank gestellt hat, dann nach Glaubhaftmachen eines sogenannten berechtigten Interesses für ein paar Euro Gebühr eine Urteilskopie zuschicken lassen. Darin sind dann wahrscheinlich ein paar Namen der Beteiligten geschwärzt, aber wer die Sache verfolgt hat, erkennt problemlos, um wen es da geht. Als berechtigtes Interesse sollte eigentlich durchgehen, daß du Aktionär der Aqua Society Inc. bist, deren Tochtergesellschaft ENVA ist. Und als Aktionär möchtest du dir gern ein objektives Bild über die Sachlage in deinem Unternehmen machen und dich nicht mit subjektiv gefilterten Informationen begnügen.) |