Sicherlich entscheiden das nicht die Beobachter,sondern der Richter. Aber die Beobachter,haben schon die Pflicht ,sich den Sachverhalt genau anzuschauen und müssen dem Richter auch eine Begründung vorlegen.Das die Beobachter Steinhoff nahestehen,ist keine Begründung. Besser für uns ,wäre es gewesen,wenn diese Änderungen vorgeschlagen hätten,oder kein Votum abgeben hätten. Vor allem wäre es sehr sinnvoll gewesen,festzustellen,welche Argumente Aktionäre noch in Ihre Ablehnungsbegründung kommen sollen oder können,und welche von den Anwälten vorgetragen werden,bzw.schon fixiert sind. Denn neben der CPU,den tatsächlichen Wert der übernommenen Schulden,der Zusammenarbeit von Management und Gläubigern,dem fehlen einer Forderung im WHOA welches eine Sanierung Steinhoffs überhaupt beantragt und ermöglichen könnte, kommen neben dem streitigen Wert Steinhoffs,welche ja nicht mit einem Blick geklärt werden können, noch viele harte und weiche Fakten in Betracht.Und das diese alle dem Richter vorliegen,wäre schon gut.So bleiben wir im unklaren,ob alle wesentlichen Argumente eingebracht sind,im schlimmsten Falle haben nun Aktionäre das Gericht zugemüllt,und alles ist zigfach vorhanden. |