Generalklauseln, wie sie in allen Verträgen dieser Art zu finden sind. Damit sichert sich LW dagegen ab, dass sein Investment verloren geht oder Schaden nimmt. Da gibt es jetzt viele Möglichkeiten. Ein denkbarer Fall ist z.B., dass die Mehrheitsaktionäre beschließen den Laden zu geringeren als Marktpreisen an eine dritte Firma zu veräußern.
Keinesfalls ist damit gemeint, dass LW Schadensersatzansprüche zustehen, wenn sie ihren Willen nicht bekommen und die Kapitalerhöhung Stufe 2 und 3 nicht durchgehen oder das jetzt erstmal keine Produktion angefahren wird. Sie wissen ja auch wie die Mehrheitsverhältnisse sind, schließlich spiegelt sich das ja in den verschiedenen Erhöhungsstufen. Mit der Haftungsklausel ist z.B. auch nicht abgedeckt, dass die Mehrheitsaktionäre entscheiden nach BFS das Gebiet auf den Markt zu werfen, etc.. Vielleicht fällt Euch noch mehr ein.
Die Generalausstiegsklausel betrifft eine Änderung der bisherigen Fakten, die Vertragsgrundlage sind. Z.B. stellt man fest, dass das Labor völlig falsche Daten geliefert hat, die Geochemie nicht stimmt, die Lizenzen gar nicht vorlegen, etc. Das sind aber eher Katastrophenfälle. So geschehen zum Beispiel bei Perseus, als man die Ressourcenschätzung einer Produktionsstätte (mir fällt der Name gerade nicht ein) um 20% kürzen musste, weil die Proben verunreinigt waren und zu hohe Ergebnisse geliefert wurden.
Natürlich sind solche allgemeinen Haftungsklauseln immer ein Risiko, aber sie sind in jedem Vertrag zu finden und hier handelt es sich tatsächlich nur um diese Art allgemeiner Haftungsklauseln.
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