" Du bist auch massiv auf dem Holzweg mit der Argumentation das das Unternehmen den Aktionären gehört. Das stimmt so nicht!"
Nun, sie sind Anteilseigner, Mitinhaber, Gesellschafter, die durch den Kauf der Anteilsscheine der Firma ein Grundkapital zur Verfügung stellen. Ihre Gewinne und Verluste realisieren sie über den Kurs und ggf. Dividenden.
Der entscheidende Unterschied zu Gläubigern liegt im Mitbestimmungsrecht, Gläubiger besitzen das nicht, sie erhalten dafür einen Festzins auf ihr eingebrachtes Kapital und Pfandrechte im Fall der Insolvenz.
Diese Basics bedingten den Vorschlag zur Laufzeitverlängerungstransaktion mit der 80/20 Aufteilung künftiger Erträge bei Übertragung der Stimmrechte. Das wurde abgelehnt, somit besitzt das Unternehmen nicht die benötigten Stimmrechte der Aktionäre, um sie ihren Gläubigern übertragen zu können.
Nochmal : Diese Rechte besitzt grundsätzlich nur das Unternehmen und seine Anteilseigner, definiert im entsprechenden Recht zu einer Aktiengesellschaft.
Bisher war ich der Überzeugung, diese rechtliche Barriere zwischen Aktionären, Unternehmen und Gläubigern sei ihrem Charakter nach entsprechend nicht zu überwinden. Gestern habe ich mich mit der Causa Leoni etwas eingehender beschäftigt, was sehr ernüchternd war. Da gibt's viele Parallelen, statt WHOA ein neues deutsches Sanierungsverfahren, mir bisher unbekannt, welches ähnlich zum WHOA scheint und bei Leoni diese Barriere durchbrochen hat :
Aktionäre werden zum Zweck der Sanierung komplett enteignet, von einer Abfindung für das Delisting, lt. deutschem Börsenrecht angeblich vorgeschrieben, las ich ebenfalls nichts.
Im Moment erscheinen mir beide Werkzeuge, ob WHOA oder das deutsche Gegenstück, als eine versteckte Möglichkeit für Gläubiger ihren Status zu erweitern hin zur Mitinhaberschaft, vergleichbar den Rechten der Aktionäre, nur das diese keine jährlichen Festzinsen auf ihr eingebrachtes Kapital erhalten und auch keine Pfandrechte innehalten, um es schützen zu können.
Deswegen stellen sich mir zuvorderst einige operative Fragen :
Warum bekommen die Aktionäre von Leoni keine Abfindung angeboten, obwohl das doch angeblich fürs Delisting zwingend ist ? Was ist mit uns ? SH veröffentlichte, der " Vorschlag " zum Delisting würde den Aktionären vorgelegt. Was, wenn er erwartungsgemäß abgelehnt wird ? Muss, wegen Erstnotierung an der Frankfurter Börse, eine Abfindung deshalb gezahlt werden ? Warum höre ich bei Leoni dazu nichts ? Warum explodiert(e) deren Kurs, obwohl man leer ausgeht ? Leerverkäufer, die glatt stellen ?
Aber vor allem stelle ich mir eine grundsätzliche Frage :
Wenn über diese beiden ' Sanierungsverfahren' Gläubiger ohne Stimmrechte zu Gläubigern mit Stimmrechten zur Zukunft einer Firma gemacht werden können, die rechtliche Barriere zwischen stimmberechtigten Aktionären und 'nur Festzins erhaltenden' Pfandrechte - Gläubigern aufgehoben wird, ist der Rechtsstatus des Aktionärs dann nur noch eine Schimäre ohne Bedeutung ?
Werden Aktionären, ohne Anspruch auf Festzinsen und Pfandrechte, als Gegenleistung Mitbestimmungsrechte vorgegaukelt, die jederzeit überschrieben werden können, unter alleiniger Inkaufnahme des Totalverlusrisikos ?
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