Lang & Schwarz verteidigt sich gegen Vorwürfe
„Nach Auffassung des Vorstandes sind die Prüfungsgegenstände der Zeiträume 2007, 2008 bis 2009 sowie 2010 bis 2011 tatsächlich und rechtlich wesensverschieden und daher wesentlich unterschiedlich zu behandeln. Im Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet”, so Lang & Schwarz am Dienstag in einer ausführlichen Stellungnahme.
So habe nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten, heißt es aus dem Unternehmen. Es seien auch mit Hilfe einer Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank über Mehrfacherstattungen identifiziert worden, so Lang & Schwarz weiter. Für alle betreffenden Jahre von 2007 bis 2011 könne es dennoch zu Ergebnisbelastungen von bis zu 61 Millionen Euro kommen, falls die jeweiligen Sachverhalte und darin das Verhalten der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und deren Verantwortlichen nachträglich steuerlich anders beurteilt werden, kündigen die Düsseldorfer an. |