so, jetzt bin ich endlich mal dazu gekommen, diesen Artikel zu lesen. Eine, wie ich finde, interessante und entlastende Stelle ist die folgende: " Darüber hinaus ist die Reichweite des Begriffs in Bezug auf Ereignisse, die bei Tochterunternehmen eintreten, jedoch umstritten.46 Falls ein Umstand, der zunächst nur unmittelbar die Tochter betrifft, auch bei der Muttergesellschaft zu weiter gehenden Konsequenzen führt, welche ihrerseits unmittelbar auch die Muttergesellschaft betreffen, kann dieser Umstand ebenfalls für die Muttergesellschaft veröffentlichungspflichtig sein.47" Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/t59/page/homerl.psml?nid=jpr-NLBAADG000719&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Mit diesen hier rot markierten Stellen ist meiner Meinung nach bereits ein wichtiger exkulpierender Faktor gegeben. So hieß es seitens Wirecard in der Pressemitteilung vom 20.11.2019: "Für die Wirecard-Gruppe ist der Konzernabschluss nach IFRS maßgebend. Dieser wurde für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und uneingeschränkt testiert. " Quelle: https://ir.wirecard.com/websites/wc/German/3150/finanznachrichten.html?newsID=1857619 vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der geringen Bedeutung des Singapur-Geschäftes für den gesamten Konzern (ca. 4%) ist es zumindest mal fraglich, ob die im Emittentenleitfaden explizit genannten Puntke "Bilanzmanipulation" und "Testatsverweigerung" bzw. Ankündigung davon eine adhoc-Publizitätspflicht auslösen: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Leitfaden/WA/dl_emittentenleitfaden_2013.pdf Warum? 1.) zum Testat: Es handelt sich nicht um den Jahresabschluss als ganzes sondern nur um eine relativ unbedeutende Tochter und 2.) zum Verdacht auf Bilanzmanipulation: Gemäß dem Ergebnis der R&T-Untersuchung hat es keine Bilanzmanipulation gegeben, sondern lediglich Fehlbuchungen, bei denen aber kein Vorsatz offensichtlich ist. soweit das Positive.... Trotzdem bringt das ganze natürlich eine gewisse Unsicherheit mit sich, da die Rechtsprechung in einigen Fällen nicht dem gesunden Menschenverstand, dem Rechtsempfinden und der Moral folgt. Insofern können rechtliche Konsequenzen auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Beitrag von juris.de führt diverse Argumente auf, warum Wirecard in bezug auf das Bekanntwerden der Fehlbuchungen in Singapur hätte anders agieren müssen. Im Zentrum stehen zwei Argumente, die in ihrer Kombination tatsächlich zu der Schlussfolgerung führen, dass eine Strafe gegen Wirecard wahrscheinlich ist: 1.) Es gab den Verdacht auf kriminelle Handlungen in der Rechnungslegung, nämlich Fälschung und Rückdatierung von Rechnungen und round-tripping, wie dem 1. vorläufigen Bericht von Rajah & Tann zu entnehmen ist 2.) Es gab bereits Erfahrungswerte, wie empfindlich der Wirecard-Aktienkurs auf solche Vorwürfe und Verdächtigungen reagiert. Beides zusammengenommen hätte Wirecard in einer adhoc-Mitteilung offenlegen müssen - beispielsweise: "Uns ist durch einen Whistleblower mögliches Fehlverhalten einiger weniger Mitarbeiter in Singapur bekannt geworden. Wir haben diesbezüglich interne und externe Untersuchungen in die Wege geleitet, um die Sachverhalte aufzuklären. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass unser Singapur-Geschäft für den Wirecard-Konzern nur von geringer Bedeutung ist, sodass wir hierdurch keine negativen Auswirkungen auf die weitere Geschäftsentwicklung befürchten. Trotz der noch andauernden Untersuchungen in Singapur wurde uns für den Konzernjahresabschluss des betreffenden Jahres 2017 ein uneingeschränktes Testat erteilt." - Ende der Durchsage, still ruht der See. Hätte man lediglich diese paar Zeilen geschrieben, wäre man heute fein raus und ich nehme an, dass der Aktienkurs bei einem solchen Vorgehen heute über 200 notieren würde. Nun ist man selbst kommunikationspolitischer Karteninhaber (damit meine ich die A-Karte), nicht wegen der Vorfälle an sich, die absolut unbedeutend sind, sondern wegen der unterbliebenen Mitteilung und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Aktienkurs. In jedem Falle empfinde ich persönlich das Fehlverhalten von VW und anderen als weitaus schwerwiegender als die Singapurgeschichte bei WDI. Leider bin ich in dieser Angelegenheit aber nicht der Uteil sprechende Richter und so bleibt uns allen nur zu hoffen, dass sowohl MB als auch WDI aus der Sache mit einem blauen Auge rausgehen. hier nochmal der Link zu dem vorläufigen R&T-Bericht sirf-online.org/wp-content/uploads/2019/03/Rajah-Tann.pdf und eines der darin enthaltenen Verdachtsmomente: |