deine analyse zum bankgeheimnis entspricht exakt meinen persönlichen und beruflichen erfahrungen, über alle banken hinweg.
in einzelfälle gibt es wine mauer, insbesondere dann wenn ein sogenanntes kompetenzzentrum für eine branche von „niedrigeren“ abteilungen bemüht wird. dies sind aber absolute einzelfälle und die einzelfälle enden bereits ohnehin wenn es 8-stellig wird, wie in diesem fall
zu der besicherung der aktienfinanzierung:
ich weiss es nicht, aber die rahmenparameter deuten an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit darauf hin, dass er persönlich haftet. dies hat wesentliche gründe:
1 konditionen:
haftet er nicht als 100%iger gesellschafter, kostet im die finanzierzung min. 0.5 % mehr als ohne persönl. haftung
zu dem zum zeitpunkt des kaufs/finanzierung der wesentlichen aktien war nicht viel luft zw kurs und beleihungswert, damals im tecdax und früher um die 30 % beleihungswert üblich. in der summe schaffen es ganz ganz wenige sich diesen druck der bank als 100 % gesellschaftwr nicht zu beugen. spreche da aus eigener erfahrung. das ist für die banken vei den summen ähnlich starr wie es unmöglich ist das eine bank auf vorfälligkeit verzichtet.
o,5 % bei einer 8 stelligen bzw 9 stelligen finazierung, das sind bei einer 100 mio finanzierung ma eine schlappe halbe mio pro jahr, mehr oder weniger an zinsen.
aus diesem gesichtspunkten heraus würde es mich sehr wundern, ich halte eine nicht persönliche haftung für höchst unreal.
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